Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 450   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90387
BGBl. I 2011 S. 450 (https://dejure.org/2011,90387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,90387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 29.03.2011, Seite 450
  • Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz - 2. FlErwÄndG)
  • vom 21.03.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz - 2. FlErwÄndG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (7)

  • 08.10.2010   BT   Koalitionsparteien: Flächenverwertung durch BVVG soll verbessert werden
  • 02.12.2010   BT   Anhörung zum Flächenerwerbsänderungsgesetz
  • 02.12.2010   BT   Schnellere Flächenverwertung nicht unumstritten
  • 07.12.2010   BT   Flächenprivatisierungen in den neuen Ländern weiter umstritten
  • 09.12.2010   BT   Begünstigter Flächenerwerb (in: Debatten im Plenum vom 14. und 15. Dezember 2010)
  • 15.12.2010   BT   Gesetz zum begünstigten Flächenerwerb in den neuen Ländern geändert
  • 15.12.2010   BT   Begünstigter Flächenerwerb für Alteigentümer beschlossen (in: Beschlüsse des Bundestages vom 15. bis 17. Dezember)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450), werden Leistungen nach diesem Gesetz unter anderem nicht gewährt, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem er das Recht ableitet oder das enteignete Unternehmen gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Der Anspruch gründet auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz - AusglLeistG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 10.14

    Ausgleichsleistungen; entschädigungslose Enteignung; Gesellschaftsvermögen;

    Die Beteiligten gehen, wie in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert, zu Recht davon aus, dass die Kläger nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes - AusglLeistG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl. I S.450), dem Grunde nach anspruchsberechtigt sind, weil die verbliebene Beteiligung ihrer Rechtsvorgänger an der Kommanditgesellschaft in Höhe von 49 % der Anteile durch die entschädigungslose Enteignung des Vermögens der Gesellschaft auf besatzungshoheitlicher Grundlage in ihrem Wert gemindert wurde.
  • BFH, 17.05.2017 - II R 7/15

    Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einem weiteren Flächenerwerb nach

    Nachdem durch eine gesetzliche Neuregelung (vgl. § 3 Abs. 7b Satz 2 i.V.m. Abs. 7a AusglLeistG in der ab dem 31. März 2011 geltenden Fassung --AusglLeistG n.F.--, eingefügt durch das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 21. März 2011, BGBl I 2011, 450) die Möglichkeit eröffnet worden war, den Verkehrswert der Grundstücke 1 nach den Verhältnissen im Jahr 2004 zu ermitteln und nach Maßgabe der Wertdifferenz zum gezahlten Kaufpreis weitere Flächen zu erwerben, erwarb der Kläger mit notariell beurkundeter Nachtragsvereinbarung vom 13. März 2012 zusätzliche Grundstücksflächen (Grundstücke 2).
  • BGH, 14.03.2019 - V ZR 60/18

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Anrechnung von Pachtjahren und Verkürzung

    Auch die Frage danach, ob die Anrechnung von Pachtjahren nach Maßgabe von § 12 Abs. 2a Sätze 1 und 2, § 2 Abs. 2 Satz 3 FlErwV in dem hier maßgeblichen Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des (Ersten) Flächenerwerbsänderungsgesetzes (vom 3. Juli 2009, BGBl. I S. 1688) am 11. Juli 2009 und dem Inkrafttreten des Zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes (vom 21. März 2011, BGBl. I S. 450) am 30. März 2011 auch für die Frist zur Selbstbewirtschaftung für das gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd FlErwV zu vereinbarende Rücktrittsrecht gilt, erfordert die Zulassung nicht.

    a) Der Gesetzgeber hat durch die spätere Einfügung des heutigen Satzes 3 in § 12 Abs. 2a FlErwV klarstellen wollen, dass das nicht der Fall ist (vgl. BT-Drucks. 17/4236 S. 7).

  • OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17

    Grundstücksverkauf von forstwirtschaftliche Flächen im Beitrittsgebiet durch die

    cc) Nach allem bedeutet § 12 Abs. 2a FlErwV in der seit dem 30. März 2011 gültigen Neufassung durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl. I 450) lediglich eine Klarstellung des bereits bei Aufgabe der Selbstbewirtschaftung durch den Beklagten geltenden Rechts.

    Da § 12 Abs. 2a Satz 3 FlErwV unabhängig von den Vorstellungen des Gesetzgebers (BT-Drs. 17/4236, 7) als nicht konstitutiv hinweggedacht werden kann, entfaltet die Neuregelung keine Rückwirkung (vgl. BVerfG-K NVwZ 2016, 300 Rn. 48 f. mwN.).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 5 C 27.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlusstatbestand; Besatzungsrecht; Enteignung;

    Es beruht auf einem unrichtigen Verständnis des Ausschlusstatbestandes des § 1 Abs. 3 Nr. 6 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 15.12

    Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

    Es beruht auf einer unrichtigen Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2004 (BGBl I S. 1665), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. März 2011 (BGBl I S. 450).
  • BFH, 22.11.2018 - II B 51/18

    Flächenerwerb durch Alteigentümer im Beitrittsgebiet; Grunderwerbsteuer

    Grundlage des Erwerbs war das Flächenerwerbsprogramm für Alteigentümer nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) vom 27. September 1994 (BGBl I 1994, 2624), zuletzt geändert durch das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz (2. FlErwÄndG) vom 21. März 2011 (BGBl I 2011, 450).
  • BFH, 17.05.2017 - II R 8/15

    Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2017 II R 7/15 -

    Nachdem durch eine gesetzliche Neuregelung (vgl. § 3 Abs. 7b Satz 2 i.V.m. Abs. 7a AusglLeistG in der ab dem 31. März 2011 geltenden Fassung --AusglLeistG n.F.--, eingefügt durch das Zweite Flächenerwerbsänderungsgesetz vom 21. März 2011, BGBl I 2011, 450) die Möglichkeit eröffnet worden war, den Verkehrswert der Grundstücke 1 nach den Verhältnissen im Jahr 2004 zu ermitteln und nach Maßgabe der Wertdifferenz zum gezahlten Kaufpreis weitere Flächen zu erwerben, erwarb der Kläger mit notariell beurkundeter Nachtragsvereinbarung vom 27. Dezember 2011 zusätzliche Grundstücksflächen (Grundstücke 2).
  • BVerwG, 11.07.2016 - 8 B 5.16

    Ausgleichsleistung für Enteignung; Kriegsverbrecher; Selbstbindung des

  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

  • BVerwG, 09.02.2011 - 5 C 2.11

    Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht