Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1583   

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BGBl. I 2012 S. 1583 (https://dejure.org/2012,92041)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 25.07.2012, Seite 1583
  • Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)
  • vom 21.07.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)

  • 19.04.2012   BT   Bundeswehrreform (in: Pflege, Hartz IV, Blaue Karte, Praxisgebühr)
  • 26.04.2012   BT   Begleitgesetz zur Bundeswehrreform eingebracht
  • 02.05.2012   BT   Verbände äußern sich kritisch zur Bundeswehrreform
  • 07.05.2012   BT   Verbände bezweifeln zügigen Personalabbau durch die Bundeswehrreform
  • 04.06.2012   BT   Bundeswehrreform (in: Vorschau auf die Plenarsitzungen vom 9. bis 11. Juni 2012)
  • 06.06.2012   BT   Bundestag entscheidet über Bundeswehrreform
  • 13.06.2012   BT   Bundeswehrreform beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 14. und 15. Juni)
  • 14.06.2012   BT   Bundestag federt Personalabbau bei der Bundeswehr ab

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Reservistinnen- und Reservistengesetz

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

    Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/9340 S. 23 ff.) und dem Wortlaut der Norm könne die Genehmigung nur bis zum 31. Dezember 2017 erteilt werden.

    Dies ergibt sich auch aus der Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für das Bundeswehrreform-Begleitgesetz, dessen Artikel 1 das Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz ist (BT-Drs. 17/9340).

    Um dies zu erreichen, werden Beurlaubungen zur Förderung anderweitiger Verwendungen im öffentlichen Dienst oder außerhalb des öffentlichen Dienstes ermöglicht (BT-Drs. 17/9340 S. 1 und 23).

    In der Begründung zu § 1 Abs. 3 SKPersStruktAnpG heißt es ausdrücklich, die Beurlaubung diene dienstlichen Interessen, weil damit die angestrebte Zahl der Soldatinnen und Soldaten erreicht werden kann (BT-Drs. 17/9340 S. 30).

    In der Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung für das Bundeswehrreform-Begleitgesetz heißt es, die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung und Verjüngung des Personals "gelten bis zum 31. Dezember 2017" (BT-Drs. 17/9340 S. 1).

    Die Beurlaubung nach § 1 Abs. 3 SKPersStruktAnpG gehört zu den zur Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr zur Verfügung gestellten Instrumenten, "die bis zum 31. Dezember 2017 in Anspruch genommen werden können" (BT-Drs. 17/9340 S. 23).

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - über 55-jähriger

    Die konkrete Zuständigkeit der Bundesbehörde selbst ergibt sich aus dem Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltungen auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz - WVwAÜG - vom 21.7.2012, BGBl I 1583, 1590 iVm der Anordnung des Bundesministers der Verteidigung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe - BMVgWidAnO - vom 18.6.2013, BGBl I 1642) .
  • VG Hamburg, 09.10.2014 - 2 K 2013/12

    Beteiligungsfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg im

    Damit begehrt der Kläger aber nicht unmittelbar eine konkrete Verwendungsentscheidung, deren Überprüfung nach § 17 der Wehrbeschwerdeordnung (neugefasst durch Bekanntmachung v. 22.1.2009 BGBl. I S. 81, zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.7.2012 BGBl. I S. 1583 - WBO) der Zuständigkeit der Truppendienstgerichte unterläge.
  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 6 BV 14.2122

    Dienstpostenkonkurrenz, Soldat, Beamter, militärischer Dienstposten,

    Eine entsprechende Klarstellung enthält § 11 Abs. 3 SG in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl I S. 1583).
  • VG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1541/11

    Eingreifen des Ausschlussgrundes des § 5 Abs. 2 IFG bei vertraulichen, aus der

    Zur Personalakte gehören nach § 106 Abs. 1 Satz 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583), alle Unterlagen, die die Beamtin oder den Beamten betreffen, soweit sie mit ihrem oder seinem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang stehen (für Tarifbeschäftige gilt nichts wesentlich anderes).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 30.12

    Dienstliche Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Stellungnahme des weiteren

    An der danach für den Antrag des Antragstellers bestehenden Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts hat sich durch die am 26. Juli 2012 in Kraft getretene Neufassung des § 22 WBO durch Art. 12 des "Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz)" vom 21. Juli 2012 (BGBl I S. 1583 ) nichts geändert (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 64.11 - Rn. 25).
  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Sie mögen für das statusrechtliche Verfahren des Antragstellers vor dem ... Verwaltungsgericht relevant gewesen sein, in dem der Antragsteller versucht hat, die von ihm beantragte vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) durchzusetzen.
  • VG München, 27.01.2013 - M 21 E 14.56

    Kein Anspruch eines Berufssoldaten, nach den Bestimmungen des SKPersStruktAnpG

    Wie insbesondere die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/9340, S. 23 ff.) zeigt, sollen mit dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz, dessen Bestandteil (Artikel 1) das SKPersStruktAnpG ist, allgemein die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Strukturreform der Bundeswehr geschaffen werden und dabei die Ziele einer einsatzorientierten Verjüngung des Personalkörpers, einer deutlichen Reduzierung der Personalumfänge sowie eines einsatzorientierten Umbaus des Personalkörpers verfolgt werden.

    Insbesondere § 2 SKPersStruktAnpG soll nach dem gesetzgeberischen Willen - in Ergänzung des Personalanpassungsgesetzes vom 20.12.2001 (PersAnpassG) - die rechtlichen Voraussetzungen zur Anpassung des militärischen Personalkörpers mit den Zielen Einsatzausrichtung, Effizienzsteigerung und Verschlankung schaffen (BT-Drs. 17/9340, S. 30).

  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 7.18

    Auszahlung der zweiten Hälfte der Übergangsbeihilfe an einen ehemaligen Soldaten

    Nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Revisionsverhandlung geltenden Fassung des § 12 Abs. 5 SVG in der Fassung des Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz) vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) hat der Kläger keinen Anspruch auf Auszahlung der zweiten Hälfte der Übergangsbeihilfe gegen Rückgabe des Zulassungsscheins.
  • BVerwG, 30.10.2018 - 2 C 6.18

    Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit; Frist zur Geltendmachung;

    Nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Revisionsverhandlung geltenden Fassung des § 12 Abs. 5 SVG in der Fassung des Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz) vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) hat der Kläger keinen Anspruch auf Auszahlung der zweiten Hälfte der Übergangsbeihilfe gegen Rückgabe des Zulassungsscheins.
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 64.11

    Anfechtung einer Einzelnote in einem Stabsoffizierlehrgang; Rechtsweg;

  • VGH Bayern, 15.11.2018 - 14 B 18.1924

    Kein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Verschiebungsantrag

  • VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206

    Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge

  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11

    Anfechtung der Klausurbewertung eines Berufssoldaten im Prüfungsfach "Human- und

  • BVerwG, 02.06.2015 - 2 A 6.14

    Streitwert bei Beendigung eines besoldeten öffentlich-rechtlichen Dienst- oder

  • BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14

    Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in

  • VG München, 02.12.2016 - M 21 K 14.2441

    Ermessensentscheidung bei Aufschiebung von Übergangsgebührnissen

  • BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 34.12

    Rechtmäßigkeit einer Stellungnahme der nächsthöheren Vorgesetzten zu einer

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 14 ZB 18.208

    Keine ungerechtfertigte Benachteiligung durch sofortige Kürzung der

  • VGH Bayern, 12.02.2018 - 6 CE 18.73

    Keine vorläufige Zurruhesetzung eines Soldaten

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich - Berufssoldat

  • VG Würzburg, 12.12.2017 - W 1 K 17.60

    Ehescheidungsbedingte Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten bei

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.319

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich

  • VG München, 02.07.2014 - M 21 K 13.2357

    Verweisung an das Bundesverwaltungsgericht wegen sachlicher / instanzieller

  • VGH Bayern, 20.08.2013 - 6 ZB 12.2017

    Umwandlung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten in das eines Soldaten auf

  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 301/11

    Übergangsgebührnisse, Kriegsdienstverweigerer

  • VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17

    Kürzung von Soldatenversorgung; Versorgungsausgleich

  • OVG Sachsen, 25.11.2015 - 2 A 464/13

    Übergangsgebührnisse,Übergangsbeihilfe, Soldat, Kriegsdienstverweigerer

  • VG München, 28.03.2017 - M 21 K 15.2485

    Antrag eines Soldaten auf Versetzung in den Ruhestand

  • VG München, 22.09.2017 - M 21 K 16.4644

    Rechtmäßige Versagung der Aufschiebung von Übergangsgebührnissen

  • VG München, 27.06.2017 - M 21 K 15.5039

    Kein Aufschub der Zahlung der Übergangsgebührnisse bei fehlendem

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