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Gesetzgebung
   BGBl. I 2012 S. 1613   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,92043
BGBl. I 2012 S. 1613 (https://dejure.org/2012,92043)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 25.07.2012, Seite 1613
  • Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntgG)
  • vom 21.07.2012

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntgG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (10)

  • 14.03.2012   BT   Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen (in: Vorschau auf die Sitzungen vom 21. bis 23. März)
  • 19.03.2012   BT   Neues Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen geplant
  • 03.04.2012   BT   Künstler zwischen Engagement und Hartz IV
  • 16.04.2012   BT   Anhörung zu neuem Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen
  • 18.04.2012   BT   Pauschalsystem zwischen Zustimmung und Bedenken
  • 20.04.2012   BT   Öffentliche Anhörung zur besseren Absicherung kurzzeitig Beschäftigter in der Arbeitslosenversicherung
  • 23.04.2012   BT   Lob und Tadel für geplantes Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen
  • 24.04.2012   BT   Konditionen von flexibel und kurzfristig Beschäftigten sollen verbessert werden
  • 01.06.2012   BT   Einführung des Veränderungswertes für Krankenhäuser wird geprüft
  • 13.06.2012   BT   Psych-Entgeltgesetz verabschiedet (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 14. und 15. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14

    Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest …

    Rn. 31 e) Die - vorliegend noch nicht einschlägigen - Änderungen des § 2 KHEntgG durch das Psych-Entgeltgesetz vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1613) sprechen dafür, dass der Gesetzgeber weiterhin daran festhalten will, im Krankenhaus nicht fest angestellten Ärzten eine gesonderte Berechnung von Wahlleistungen zu versagen.
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 15/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vom Krankenhaus veranlasste Leistung …

    Die zum 1.1.2013 eingefügte Ergänzung, dass zur Krankenhausleistung auch die ärztliche Behandlung durch nicht fest angestelltes ärztliches Personal gehört (Art. 3 Nr. 01 Buchst a Psych-Entgeltgesetz vom 21.7.2012, BGBl I 1613), ist auf die Leistungserbringung im Krankenhaus beschränkt.
  • BSG, 13.11.2025 - B 12 BA 4/23 R

    Steht der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 7 Absatz 1 SGB …

    Nach § 2 Abs. 3 KHEntgG (idF des Psych-Entgeltgesetzes <PsychEntgG> vom 21.7.2012, BGBl I 1613) ist sicherzustellen, dass auch die nicht fest angestellten Ärzte die gleichen Anforderungen wie die fest im Krankenhaus angestellten Ärzte erfüllen.

    Dass Krankenhausleistungen grundsätzlich auch die Behandlung durch nicht festangestellte Ärztinnen und Ärzte umfassen, ist in § 2 Abs. 1 Satz 1 KHEntgG (idF des PsychEntgG vom 21.7.2012, BGBl I 1613) seit dem 1.1.2013 ausdrücklich verankert.

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