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Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 1650   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68876
BGBl. I 2013 S. 1650 (https://dejure.org/2013,68876)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 28.06.2013, Seite 1650
  • Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz)
  • vom 21.06.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 12.02.2013   BT   Branntweinmonopol soll aufgehoben werden
  • 13.03.2013   BT   Aufhebung des Branntweinmonopols beschlossen
  • 22.03.2013   BT   Branntweinmonopol wird abgeschafft (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 21. und 22. März)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 01.07.2026 - T-361/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 …

    Rn. 12 § 142 des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG) vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 335, 405) in seiner veröffentlichten bereinigten Fassung (BGBl. III Nr. 612-7), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650), (im Folgenden: BranntwMonG) sah u. a. vor:.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 6 K 1905/17

    Ablehnung eines Antrags auf Entlastung von der Branntweinsteuer wegen Eintritts …

    Rn. 19 Die Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Entlastungsanspruch ergibt sich aus dem bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG; vgl. Artikel 1, Ziffer 10, Branntweinmonopolabschaffungsgesetz, BGBl I 2013, 1650 ff).
  • FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21

    Branntweinmonopol/Alkoholsteuer: Steuerentstehung bei der Verbringung aus dem …

    Rechtsgrundlage für den Erlass der Steuerbescheide vom 18. Juli 2019 und vom 2. März 2020 sowie die übrigen Steueranmeldungen ist § 24 des Alkoholsteuergesetzes (i.d.F. d. Gesetzes vom 21 Juli 2013, BGBl. I 1650; AlkStG), dessen Abs. 1 und 4 im Wesentlichen gleichlautende Voraussetzungen und Rechtsfolgen regeln.
  • FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20

    Steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen und Bilanzierung eines Brennrechts …

    Durch die Änderung des BranntwMonG (Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols vom 28.06.2013, BGBl. I Seite 1650) ist ab dem 01.10.2013 für alle bisher monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien - wie der Kläger sie betrieb - sowohl die Pflicht, aber auch das Recht, zur Ablieferung zum Branntweinübernahmepreis an die Bundesmonopolverwaltung endgültig entfallen (vgl. hierzu § 58a Abs. 6 Branntweinmonopolgesetz in der ab dem 29.06.2013 geltenden Fassung).
  • VG Augsburg, 15.07.2025 - Au 5 S 25.1504

    Einstweiliger Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten, Verbot des Feilhaltens von …

    Nach § 20 Nr. 1 GastG ist es u.a. verboten, Alkohol im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Alkoholsteuergesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650, 1651), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch Automaten feilzuhalten.
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