Gesetzgebung
| BGBl. I 2013 S. 1650 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 28.06.2013, Seite 1650
- Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz)
- vom 21.06.2013
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols (Branntweinmonopolabschaffungsgesetz)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)
- 12.02.2013 BT Branntweinmonopol soll aufgehoben werden
- 13.03.2013 BT Aufhebung des Branntweinmonopols beschlossen
- 22.03.2013 BT Branntweinmonopol wird abgeschafft (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 21. und 22. März)
Wird zitiert von ... (5)
- EuG, 01.07.2026 - T-361/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Verbrauchsteuern - Art. 27 Abs. 1 …
Rn. 12 § 142 des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Branntweinmonopolgesetz - BranntwMonG) vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 335, 405) in seiner veröffentlichten bereinigten Fassung (BGBl. III Nr. 612-7), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650), (im Folgenden: BranntwMonG) sah u. a. vor:. - FG Rheinland-Pfalz, 13.08.2020 - 6 K 1905/17
Ablehnung eines Antrags auf Entlastung von der Branntweinsteuer wegen Eintritts …
Rn. 19 Die Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geltend gemachten Entlastungsanspruch ergibt sich aus dem bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG; vgl. Artikel 1, Ziffer 10, Branntweinmonopolabschaffungsgesetz, BGBl I 2013, 1650 ff). - FG Hamburg, 10.11.2023 - 4 K 36/21
Branntweinmonopol/Alkoholsteuer: Steuerentstehung bei der Verbringung aus dem …
Rechtsgrundlage für den Erlass der Steuerbescheide vom 18. Juli 2019 und vom 2. März 2020 sowie die übrigen Steueranmeldungen ist § 24 des Alkoholsteuergesetzes (i.d.F. d. Gesetzes vom 21 Juli 2013, BGBl. I 1650; AlkStG), dessen Abs. 1 und 4 im Wesentlichen gleichlautende Voraussetzungen und Rechtsfolgen regeln. - FG Münster, 14.03.2023 - 2 K 842/20
Steuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen und Bilanzierung eines Brennrechts …
Durch die Änderung des BranntwMonG (Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols vom 28.06.2013, BGBl. I Seite 1650) ist ab dem 01.10.2013 für alle bisher monopolgebundenen landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien - wie der Kläger sie betrieb - sowohl die Pflicht, aber auch das Recht, zur Ablieferung zum Branntweinübernahmepreis an die Bundesmonopolverwaltung endgültig entfallen (vgl. hierzu § 58a Abs. 6 Branntweinmonopolgesetz in der ab dem 29.06.2013 geltenden Fassung). - VG Augsburg, 15.07.2025 - Au 5 S 25.1504
Einstweiliger Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten, Verbot des Feilhaltens von …
Nach § 20 Nr. 1 GastG ist es u.a. verboten, Alkohol im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Alkoholsteuergesetzes vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1650, 1651), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch Automaten feilzuhalten.
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