Gesetzgebung
| BGBl. I 2016 S. 1190 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 31.05.2016, Seite 1190
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend ...
- vom 24.05.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen, Anhörung)
- bundestag.de
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend ...
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)
- 05.01.2016 BT Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 13.01.2016 BT Urheberrecht nach EU-Standards
- 29.01.2016 BR Kollektives Urheberrecht - Weiterer Handlungsbedarf bei Reform der Verwertungsgesellschaften
- 29.01.2016 BR Kollektives Urheberrecht - Weiterer Handlungsbedarf bei Reform der Verwertungsgesellschaften
- 09.02.2016 BT Bundesrat pocht auf Rechte der Verleger
- 18.02.2016 BT Kontroverse um Urheberrechte
- 18.02.2016 BT Gegensätzliche Interessen bei der Urhebervergütung
- 20.04.2016 BT Wahrnehmung von Urheberschutzrechten (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 27.04.2016 BT Neues Recht für die Verwertungsgesellschaften
- 28.04.2016 BT Vergütungen für Urheber (in: Bundestagsbeschlüsse am 28. und 29. April)
- 28.04.2016 BT "Vergütungsbeteiligung der Verleger prüfen"
- 31.05.2016 BReg Verwertungsgesellschaften in der EU - Urheberrechte neu geregelt
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Verwertungsgesellschaftengesetz
Wird zitiert von ... (9)
- LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …
Rn. 125 Das VGG ist aufgrund des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1190 ff.) an die Stelle des UrhWG getreten. - EuGH, 22.10.2026 - C-840/24
VG Wort (Bénéficiaire des services fournis par une société de gestion collective)
Rn. 14 Nach § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz) vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1190) in seiner auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren Fassung (im Folgenden: VGG) stellt die Verwaltungsgesellschaft feste Regeln auf, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung der Einnahmen aus den Rechten ausschließen (Verteilungsplan). - BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15
PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf …
Rn. 22 a) Nach Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl. I 2016 S. 1190) ist mit Wirkung zum 1. Juni 2016 das Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften - Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) - an die Stelle des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten - Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) - getreten.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-392/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar bedarf die Einbettung von von anderen …
{FN:16} BGBl. 2016 I S. 1190. - VGH Bayern, 25.02.2019 - 22 B 17.1219
Rechte für öffentliche Wiedergabe von Funksendungen
Der Umstand, dass das vorliegend anzuwendende UrhWahrnG mit Ablauf des 31. Mai 2016 außer Kraft getreten ist, steht dem nicht entgegen; die streitentscheidenden Normen sind weitgehend inhaltsgleich mit den einschlägigen, zum 1. Juni 2016 in Kraft getretenen Vorschriften des VGG (vgl. Art. 1 i.V.m. Art. 7 Sätze 1 und 2 Nr. 1 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 24.5.2016, BGBl. I S. 1190). - VG München, 25.10.2016 - M 16 K 15.5333
Evidenzkontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt
Dessen Nachfolger, das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), trat erst am 1. Juni 2016 in Kraft (Art. 7 VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2016, 1190, 1216) und ist nicht heranzuziehen, da der Widerspruchsbescheid bereits im Jahr 2015 erlassen wurde. - BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21
Patent, Bescheid, Wiedereinsetzung, Verwertungsgesellschaft, Verfahren, …
Rn. 1 Verwertungsgesellschaften (vgl. § 2 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG vom 24. Mai 2016 [BGBl. I S. 1190]) sind grundsätzlich verpflichtet, aufgrund der von ihnen wahrgenommenen Urheberrechte und verwandten Schutzrechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen (Einzelverträge, vgl. § 34 Abs. 1 Satz 1 VGG) und über die von ihnen wahrgenommenen Rechte mit Nutzervereinigungen Gesamtverträge zu angemessenen Bedingungen abzuschließen (vgl. § 35 VGG). - Generalanwalt beim EuGH, 26.02.2026 - C-840/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - …
{FN:7} BGBl. 2016 I, S. 1190. - LG Hamburg, 24.06.2022 - 310 O 63/22
Urheberrecht: Unterlassungsanspruch wegen der öffentlichen Zugänglichmachung von …
Rn. 56 bb) Es steht zudem nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit fest, dass der Wahrnehmungsvertrag in Anlage AST 1 zwischen der Antragstellerin und der SK Stiftung K. über den Änderungsmechanismus gemäß § 5 des Wahrnehmungsvertrags in Anlage AST 1 zu einem Zeitpunkt, zu dem das Textformerfordernis gemäß § 10 Satz 2 VGG noch nicht galt, da es erst durch das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1190) mit Wirkung zum 01.06.2016 eingeführt wurde, wirksam dahingehend geändert wurde, dass die Rechte aus § 19a UrhG einbezogen wurden.
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