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Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1373   

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https://dejure.org/2016,14906
BGBl. I 2016 S. 1373 (https://dejure.org/2016,14906)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 28, ausgegeben am 23.06.2016, Seite 1373
  • Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern
  • vom 20.06.2016

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Sie waren damit zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachbeitrags und zum Zeitpunkt des Ergehens des Planfeststellungsbeschlusses rund neun bzw. fast zehn Jahre alt und wesentlich älter, als es den normativ vorgegebenen Überwachungsintervallen für die überblicksweise Überwachung nach Ziffer 1 i.V.m. der Tabelle "Überwachungsfrequenzen und Überwachungsintervalle" in Anlage 10 zu § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Oberflächengewässerverordnung in der am 24. Juni 2016 in Kraft getretenen Fassung von Art. 1 der Verordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) - OGewV - entspricht.
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    So sind etwa die Angaben zum Ist-Zustand der Fließgewässer dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Schlei/Trave aus 2015 entnommen (WFB S. 245), für die benthische wirbellose Fauna basiert die Zustandsbeschreibung auf den Daten des operativen Monitorings des Landes Schleswig-Holstein (WFB S. 247) und die Schadstoffbewertung nach Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung in der am 24. Juni 2016 in Kraft getretenen Fassung von Art. 1 der Verordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) - OGewV - stammt aus einer eigenständigen Bewertung des LLUR zu den synthetischen und nichtsynthetischen Schadstoffen (WFB S. 251).
  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Rn. 825 Der Beklagte könnte einen von den Klägerinnen angenommenen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot hinsichtlich des chemischen Zustands (§ 6 der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 - BGBl. I S. 1373 - OGewV) des durch die Einleitung von Straßen- und Bahnabwässern betroffenen Oberflächenwasserkörpers Todendorfer Graben/Bannesdorfer Graben (DESH_og_05) ausräumen, ohne die Inanspruchnahme der klägerischen Grundstücke zu verändern.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme; …

    Die Anforderungen an die Beschreibung und Bewertung der Wasserkörper ergeben sich für die Oberflächengewässer aus der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung - OGewV) vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1429), welche inzwischen durch die Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) ersetzt worden ist, und für das Grundwasser aus der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV) vom 09. November 2010 (BGBl. I S. 1513).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Als kleinste Oberflächenwasserkörpertypen für Fließgewässer sieht Anlage 1 Nr. 2.1 Buchst. a der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) solche mit einem Einzugsgebiet ab 10 km² vor.
  • OVG Hamburg, 01.09.2020 - 1 E 26/18

    Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinleitung von Elbwasser zum Zweck der …

    Diese Festlegung, die auf § 4 Abs. 1 Satz 2 der Hamburgischen EG-Wasserrahmenrichtlinien-Umsetzungsverordnung vom 29. Juni 2004 (HmbGVBl. S. 277 - im Folgenden: EG-WRRL-UmsVO) beruhte und nach derzeitigem Recht ihre Grundlage in § 3 Nr. 1 der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373, Oberflächengewässerverordnung - OGewV) findet, ist von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogen worden; auch im Übrigen sind keine Gründe ersichtlich, aus denen sie zu beanstanden wäre (…vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 18.1.2013, 5 E 11/08, NordÖR 2013, 322, juris Rn. 219).
  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 10.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht …

    Sie waren damit zum Zeitpunkt der Erstellung des Fachbeitrags und zum Zeitpunkt des Ergehens des Planfeststellungsbeschlusses rund neun bzw. fast zehn Jahre alt und wesentlich älter, als es den normativ vorgegebenen Überwachungsintervallen für die überblicksweise Überwachung nach Ziffer 1 i.V.m. der Tabelle 'Überwachungsfrequenzen und Überwachungsintervalle' in Anlage 10 zu § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Oberflächengewässerverordnung in der am 24. Juni 2016 in Kraft getretenen Fassung von Art. 1 der Verordnung vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) - OGewV - entspricht.
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Als kleinste Oberflächenwasserkörpertypen für Fließgewässer sieht Anlage 1 Nr. 2.1 Buchst. a der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) solche mit einem Einzugsgebiet ab 10 km² vor.
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg

    Dabei sei es ausweislich des der Öffentlichkeit ebenfalls nachträglich nicht zur Verfügung gestellten Vermerks der Obersten Wasserbehörde vom 26.4.2021 unter anderem darum gegangen, dass das LUA im Verfahren für bestimmte Parameter (NH4 und NO2) gefordert gehabt habe, die Werte der Oberflächengewässerverordnung (OGewV)[vgl. die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung) vom 20.6.2016, BGBl. I 2016, 1373, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 9.12.2020, BGBl. I 2020, 2873][vgl. die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung) vom 20.6.2016, BGBl. I 2016, 1373, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 9.12.2020, BGBl. I 2020, 2873] von 2016 heranzuziehen.
  • VGH Bayern, 22.07.2025 - 22 A 23.40033

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer …

    Die Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Biota von 20 µg/kg nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a der RL 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik u.a. (ABl L 348 S. 84, im Folgenden: UQN-RL), Fußnote 2 zur Tabelle 2 der Anlage 8 zur Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer vom 20. Juni 2016 (BGBl I S. 1373, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2020, BGBl I S. 2873, im Folgenden: OGewV) werde in Fließgewässern deutschlandweit und auch im Lech erheblich überschritten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 20 A 2983/15

    Befristete wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus einer …

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von …

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