Gesetzgebung
| BGBl. I 2016 S. 3152 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 28.12.2016, Seite 3152
- Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
- vom 22.12.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Meldungen (3)
- heise.de
Bonpflicht tritt zum 1. Januar in Kraft [16.12.2019]
- nwb-experten-blog.de
Kassengesetz - worauf Gewerbetreibende jetzt bei elektronischen Kassen achten sollten
- nwb.de
Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Welche Anforderungen müssen Kassen aktuell erfüllen? [05.08.2016]
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (12)
- 08.09.2016 BT Keine Manipulationen an Kassensystemen
- 14.09.2016 BT Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 28.09.2016 BT Zwei öffentliche Anhörungen beschlossen
- 11.10.2016 BT Anhörung zum Betrug mit Registrierkassen
- 17.10.2016 BT Kassensystem zum Teil stark manipuliert
- 17.10.2016 BT Hohe Steuerausfälle durch manipulierte Kassensysteme
- 18.10.2016 BT Bundesrat kritisiert Plan zum Kassenschutz
- 03.11.2016 BT Manipulationen an elektronischen Registrierkassen
- 13.12.2016 BT Bundestag will gegen Manipulationen an Registrierkassen vorgehen
- 14.12.2016 BT Schutz von Kassen vor Manipulationen
- 16.12.2016 BR Kassenmanipulation - Verstärkte Maßnahmen gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
- 16.12.2016 BR Kassenmanipulation - Verstärkte Maßnahmen gegen Steuerbetrug an Ladenkassen
Wird zitiert von ... (16)
- BFH, 12.07.2017 - X B 16/17
Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch …
Rn. 60 Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen.Rn. 68 (a) Aus § 146 Abs. 1 Satz 1 AO ergab sich in den Streitjahren noch keine allgemeine Einzelaufzeichnungspflicht (anders die Rechtslage seit den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152).
Die Kassen-Nachschau --als ein mögliches Instrument einer wirksamen Kontrolle der Vollständigkeit der Ursprungsaufzeichnungen-- ist trotz frühzeitiger Kenntnis des Gesetzgebers von der Problematik der vollständigen Einnahmeerfassung in den "Bargeld-Branchen" erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 in § 146b AO aufgenommen worden (Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152).
- FG Münster, 09.03.2021 - 1 K 3085/17
Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
Außerdem sind gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22.12.2016, BGBl I 2016, 3152) die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Baden-Württemberg, 12.06.2018 - 8 K 501/17
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung gewerblicher Einkünfte - kein strukturelles …
Auf diese Missstände hätten insbesondere der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystematik im Bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr (DFKA, Anlage K30 --Anlagen im Ordner "Anlagen Klägerseite" sofern nicht anders angegeben--), die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen (Anlage K45), die Steuerfahndung Münster (Anlage K47) und die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DStG, Anlage K49) in ihren Stellungnahmen zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl I 2016, 3152, BStBl I 2017, 21) hingewiesen.Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, nämlich erst mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl I 2016, 3152) sind gesetzliche Regelungen zur Beseitigung dieser Problematik erlassen worden.
- BFH, 16.09.2021 - IV R 34/18
Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben im Jahr 2015
Rn. 9 Soweit das FG seine Ansicht, die Nichteinführung einer Kassenpflicht sei nicht politisch motiviert, darauf stütze, dass der Gesetzgeber 2016 das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (DigGAufzMaSchG) vom 22.12.2016 (BGBl I 2016, 3152) erlassen und somit auch Nachbesserungsversuche unternommen habe, übersehe es, dass dieses Gesetz offene Ladenkassen gerade nicht erfasse. - FG Hamburg, 28.02.2020 - 2 V 129/19
Aussetzung der Vollziehung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei …
Rn. 28 Nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO sind seit der Änderung durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. I 2016, 3152) Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festzuhalten. - FG Düsseldorf, 13.09.2023 - 5 V 1048/23
Befugnis des Finanzamts (FA) in sämtlichen Streitjahren zu einer Hinzuschätzung …
Seit der Änderung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl. I 2016, 3152) ergibt sich diese Rechtsfolge nach Ansicht des Senats nunmehr auch ausdrücklich aus der Gesetzessystematik.Rn. 66 (c) Aus § 146 Abs. 1 Satz 1 AO in der im Streitjahr 2016 noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016, BGBl I 2016, 3152) ergibt sich ebenfalls keine Pflicht zur Vornahme von Einzelaufzeichnungen.
Zwar wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl I 2016, 3152, gemäß seinem Art. 3 am Tag nach der Verkündung - die am 28.12.2016 erfolgt ist - in Kraft getreten) der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO um eine Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt (…"Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen". In der Literatur ist aber umstritten, ob die Neuregelung auf die Gewinnermittlung durch EÜR anwendbar ist (dafür Baum in AO-eKommentar, § 146 AO Rn. 30;… Haselmann in Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 146 Rn. 7;… Märtens in Gosch, AO/FGO, § 146 AO Rn. 11.2; unentschieden Kulosa, Finanz-Rundschau 2017, 501, 507; ablehnend ders. noch in Steueranwaltsmagazin 2017, 9, 21; ebenfalls ablehnend Nöcker, Neue Wirtschaftsbriefe --NWB-- 2017, 492, 493; Beyer, NWB 2021, 1230, 1233;… Rätke in Klein, AO, 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 20).
- FG Köln, 04.08.2022 - 3 K 2129/20
Berechtigung des Finanzamts zur Erhöhung des erklärten Gewinn des Klägers aus …
Für die Beurteilung der Streitjahre 2015 und 2016 gilt § 146 Abs. 1 AO in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.10.2002 (BGBl. I S. 3866), für das Streitjahr 2017 gilt die Fassung durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl I S. 3152).Diese Regelung im Gesetz vom 22.12.2016 sollte die bis dahin bestehende Rechtslage nicht verändern, sondern nur die einschlägige Rechtsprechung des BFH zu derartigen Fällen kodifizieren (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Bundestags-Drucksache 18/10667, Seite 26).
- FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18
Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18
Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung
Nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO in der für die Streitjahre geltenden Gesetzesfassung bestand noch keine Einzelaufzeichnungspflicht; diese ist erst durch die Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152 begründet worden. - FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18
Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen - …
Gemäß § 146 Abs. 1 AO in der im Streitjahr noch geltenden Fassung (vor den Änderungen durch das Gesetz vom 22. Dezember 2016, BGBl I 2016, 3152) sind die erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. - FG Hamburg, 29.06.2018 - 2 V 290/17
Aussetzung der Vollziehung: Schätzung bei Marktbeschicker, der nur …
- FG Hamburg, 24.02.2026 - 6 V 90/25
Finanzgerichtsordnung, Abgabenordnung: Passivlegitimation im gerichtlichen …
- FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 186/23
Glaubhaftmachen einer technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung
- FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler
- FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter …
- FG Niedersachsen, 02.07.2024 - 7 K 187/23
Glaubhaftmachen der technischen Störung unmittelbar bei der Ersatzeinreichung
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