Gesetzgebung
| BGBl. I 2017 S. 2074 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 43, ausgegeben am 04.07.2017, Seite 2074
- Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
- vom 27.06.2017
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
Meldungen (2)
- deloitte-tax-news.de
Anti-Lizenzbox-Gesetz: Bundestag verabschiedet Gesetz
- noerr.com
Anhebung der GWG-Grenze von 410 auf 800 Euro
Literatur (3)
- lto.de
Neues Unternehmenssteuerrecht: Verlagerung verhindern, Sanierung sichern
- deloitte-tax-news.de
Anti-Lizenzbox-Gesetz: Bundesrat nimmt Stellung
- noerr.com
Sanierungserlass: Bundesrat fordert neue gesetzliche Grundlage [10.03.2017]
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 07.03.2017 BT Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken
- 08.03.2017 BT Vier Anhörungen beschlossen
- 17.03.2017 BT Anhörung zu Steuerpraktiken bei der Überlassung von Rechten
- 22.03.2017 BT Länder unterstützen Lizenzen-Plan
- 27.03.2017 BT Anhörung zu Lizenzen
- 30.03.2017 BT Lob und Kritik für Steuer-Vorhaben
- 18.04.2017 BT Gesetze gegen schädliche Steuerpraktiken und Steuerumgehung
- 26.04.2017 BT Lizenzschranke beschlossen
Wird zitiert von ... (20)
- BFH, 23.08.2017 - I R 52/14
Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle
Rn. 26 aaa) Zeitgleich mit der Abfassung des BMF-Schreibens in BStBl I 2017, 741 am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27. Juni 2017, BGBl I 2017, 2074, BStBl I 2017, 1202) beschlossen, durch dessen Art. 2 und 4 u.a. die Vorschriften des § 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des § 7b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) geschaffen worden sind. - BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1550/19
16. Atomgesetz-Novelle vom 10. Juli 2018 nicht in Kraft getreten; Gesetzgeber …
Rn. 63 In anderen Gesetzen ist ein Inkrafttreten an dem Tag vorgesehen, an dem die Europäische Kommission durch Beschluss feststellt, dass einzelne Regelungen entweder keine oder mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen (vgl. Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 20. Dezember 2016, BGBl I S. 3045 ; Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017, BGBl I S. 2074 ; Art. 39 Abs. 7 und Abs. 8 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019, BGBl I S. 2451 ). - BFH, 23.08.2017 - X R 38/15
Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG
Rn. 15 3. § 3a des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 --EStG n.F.-- (BGBl I 2017, 2074) ist vorliegend nicht anwendbar.
- BFH, 17.01.2019 - III R 49/17
Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine …
Rn. 9 Durch Einfügung von § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 EStG mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074) habe der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Nachversteuerung auch bei Übertragung auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S. des § 1 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetz (KStG) stattfinde, da auch in diesen Fällen von einer Besteuerung nach dem EStG zu einer Besteuerung nach dem KStG gewechselt werde. - BFH, 10.10.2024 - IV R 1/22
Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG - Antragstellung …
Rn. 51 (a) § 3a EStG und § 7b GewStG sind mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) eingeführt worden und finden gemäß § 52 Abs. 4a Satz 1 EStG bzw. § 36 Abs. 2c Satz 1 GewStG erstmals in den Fällen Anwendung, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden (sogenannte Neufälle). - BVerwG, 05.03.2021 - 9 B 8.20
Billigkeitserlass nach § 227 AO bei Sanierungsgewinnen
Rn. 2 Daraufhin wurde mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) in § 3a und § 3c Abs. 4 EStG sowie in § 7b GewStG die steuerliche Behandlung von Sanierungsmaßnahmen neu geregelt und die Steuerfreiheit "wiederhergestellt" (vgl. zur Begründung BT-Drs. 18/12128 S. 30 und 36).Die Neuregelung gilt ab dem 5. Juli 2017 und ist nach § 36 Abs. 2c Satz 1 GewStG i.d.F. vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074) (Zeitlicher Anwendungsbereich) erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 8. Februar 2017 (Datum der Veröffentlichung des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs) erlassen wurden.
- BFH, 27.11.2020 - X B 63/20
Unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a Abs. 2 EStG
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) eingeführt und gilt --mit Blick auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Großen Senats des BFH-- grundsätzlich erstmals für nach dem 08.02.2017 ausgesprochene Schuldenerlasse (§ 52 Abs. 4a Satz 1 EStG). - FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich …
§ 3a EStG in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074), der gemäß Art. 19 Satz 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl I 2018, 2338) rückwirkend am 5. Juli 2017 in Kraft trat, ist anzuwenden.§ 3a EStG in der Fassung des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl I 2017, 2074), der gemäß Art. 19 Satz 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl I 2018, 2338) rückwirkend am 5. Juli 2017 in Kraft trat, ist anzuwenden.
- FG Rheinland-Pfalz, 30.03.2021 - 5 K 1689/20
Keine steuerliche Freistellung von Sanierungsgewinnen im Wege des Erlasses
Rn. 27 aaa) Zeitgleich mit der Abfassung des BMF-Schreibens in BStBl I 2017, 741 am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (vom 27. Juni 2017, BGBl I 2017, 2074, BStBl I 2017, 1202) beschlossen, durch dessen Art. 2 und 4 u.a. die Vorschriften des § 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des § 7b des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) geschaffen worden sind. - FG Münster, 15.05.2019 - 13 K 2520/16
(Teil-)Erlass von Steuerschulden durch Sanierungsgewinn aufgrund eines …
Rn. 22 Aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Sanierungserlass hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl I 2017, 2074) einen neuen § 3a in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt, nach welchem Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei sind.Er wurde erst mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.6.2017 (BGBl I 2017, 2074) in das EStG eingefügt und gilt erst aufgrund des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) auch rückwirkend.
- BFH, 10.10.2024 - IV R 2/22
Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG - Antragstellung …
- FG Saarland, 07.06.2022 - 2 V 1379/21
Einstweiliger Rechtsschutz bei Antrag auf Steuerfreistellung von …
- FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1362/20
Unternehmensbezogene Sanierungserträge im Einkommensteuerrecht und …
- FG Baden-Württemberg, 16.11.2021 - 8 K 1367/20
Steuerrechtliche Behandlung unternehmensbezogener Sanierungserträge - …
- FG Münster, 10.12.2024 - 15 K 2520/19
Einkünfteermittlung - Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns nach § …
- VG Saarlouis, 08.01.2019 - 3 L 1524/18
Antrag auf Erlass oder Stundung der festgesetzten und angeforderten Gewerbesteuer …
- OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 9 LA 87/20
Billigkeitserlass; Gewerbesteuerfestsetzung; Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung; …
- FG Niedersachsen, 25.05.2023 - 10 K 182/20
Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
- OVG Sachsen, 16.03.2022 - 5 A 219/20
Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Unbilligkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 04.02.2025 - 5 V 1093/24
Aussetzung der Vollziehung: Steuerliche Befreiung eines Sanierungsgewinns nach § …
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