Gesetzgebung
| BGBl. I 2019 S. 1752 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 28.11.2019, Seite 1752
- Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
- vom 22.11.2019
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
- bundestag.de
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Rostock, 12.02.2020 - 22 Ws Reha 2/20
Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Spezialheim oder eine …
So heißt es in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 19/14427 auf S. 28):.Jedoch wollte der Gesetzgeber mit § 10 Abs. 3 StrRehaG spezifischen Schwierigkeiten begegnen, die sich bei der Unterbringung in sog. Spezialheimen bei der Aufklärung des Sachverhaltes stellten (Bundestagsdrucksache 19/14427, S. 2).
- BVerwG, 14.12.2023 - 8 C 9.22
Keine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Zersetzungsmaßnahmen der Stasi …
Dieses Verständnis lag auch der Einführung des § 1a Abs. 2 VwRehaG durch Art. 2 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752) zugrunde. - OLG Jena, 16.11.2020 - 1 Ws Reha 6/17
Rehabilitierung wegen Unterbringung in DDR-Spezialheim: Vermutung einer …
Rn. 15 Die Vermutungswirkung des § 10 Abs. 3 StrRehaG n. F. erstreckt sich aber auch auf die Einweisung des Betroffenen in das Durchgangsheim E. Die Durchgangsheime waren dem System der Spezialheime zwar nicht formal zugeordnet, waren aber wie diese den Räten der Bezirke unterstellt, wurden - wie hier durch das Schreiben des Rates des Kreises vom 10.08.1967 belegt - als Zwischenlösung für Kinder verwendet, für die Heimerziehung angeordnet, aber noch kein Heimplatz verfügbar war (Wapler, Rechtsfragen der Heimerziehung in der DDR, in: Expertisen zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR, Pkt. 4.2.3.(3)) und dienten bei gefängnisgleich ausgestalteten Sicherheitsbedingungen einer "Erstdisziplinierung" in Vorbereitung auf die Spezialheime, namentlich die Jugendwerkhöfe (vgl. Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR/ Bericht, S. 28), so dass sie - auch nach der Vorstellung des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 19/14427, Beschlussempfehlung, S. 28) zu den Spezialheimen vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. StrRehaG n. F. zählen (…so auch OLG Rostock, a. a. O.).
- BVerwG, 29.04.2026 - 8 C 7.25
Rechtsstaatswidrige Kreisverweisung ist keine "Zersetzungsmaßnahme"
Rn. 13 aa) Der Anspruch auf eine einmalige Geldleistung wegen einer rechtsstaatswidrigen Zersetzungsmaßnahme wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752) erstmals in das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz eingefügt. - LG Halle, 20.04.2020 - 12 Reh 111/19
Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Spezialkinderheim der …
In Bezug auf die Unterbringung des Betroffenen im Durchgangsheim "..." in ... im Zeitraum vom 12.06.1984 bis zum 08.07.1984 greift hier die gesetzliche Vermutung des § 10 Absatz 3 Satz 1 StrRehaG, dass die Anordnung der Unterbringung in dem - nach dem Willen des Gesetzgebers - einem Spezialheim im Sinne der Vorschrift gleichzusetzenden Durchgangsheim (vgl. die Bundestagsdrucksache 19/14429 S. 6, 3. Absatz) in aller Regel der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente.So kann von der Regelwirkung dann abgewichen werden, wenn der Betroffene sich massiv strafbar gemacht hatte und dies der Anlass der Heimeinweisung in ein Sonderheim war (vgl. die oben genannte Bundestagsdrucksache 19/14429 S. 6, 4. Absatz).
- BGH, 02.07.2025 - 4 StR 233/24
Zulässigkeit eines Zweitantrags nach § 1 Abs. 6 StrRehaG (Divergenzvorlage: …
Rn. 3 "Ist ein 'Zweitantrag' gemäß § 1 Abs. 6 StrRehaG derjenigen zulässig, die in die gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 StrRehaG genannten Heime und Einrichtungen eingewiesen wurden und deren Rehabilitierungsanträge vor der Einführung dieser Vorschrift mit dem 'Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes' vom 22.11.2019 (BGBl. I S. 1752) mit Wirkung vom 29.11.2019, rechtskräftig wegen Nichtfeststellbarkeit eines Rehabilitierungsgrundes zurückgewiesen worden waren." Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat sich im Ergebnis dem vorlegenden Thüringer Oberlandesgericht angeschlossen und beantragt zu beschließen, dass ein Zweitantrag gemäß § 1 Abs. 6 StrRehaG unzulässig ist, soweit über einen auf denselben Sachverhalt gestützten zulässigen Antrag auf Rehabilitierung rechtskräftig auf der Grundlage des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - auch in früheren Fassungen - bereits entschieden worden ist. - OLG Naumburg, 18.11.2021 - 1 Ws (Reh) 14/21
Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Spezialkinderheimen …
Rn. 18 Die Durchgangsheime waren dem System der Spezialheime zwar nicht direkt zugeordnet, waren aber wie diese den Räten der Bezirke unterstellt und wurden als Zwischenlösung für Kinder verwendet, für die Heimerziehung angeordnet, aber noch kein Heimplatz verfügbar war und dienten bei gefängnisgleich ausgestalteten Sicherheitsbedingungen einer "Erstdisziplinierung" in Vorbereitung auf die Spezialheime, so dass sie - auch nach der Vorstellung des Gesetzgebers (Bundestagsdrucksache 19/14427, Beschlussempfehlung, S. 28) - zu den Spezialheimen vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. StrRehaG zählen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. November 2020 - 1 Ws Reha 6/17 -, juris, m.w.N; konkret zu dem Aufnahmeheim in Eilenburg: Bundestagdrucksache 19/14429, Änderungsantrag, S. 6). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.01.2020 - LVG 37/19
Rehabilitation
Ergänzend wies der Beschwerdeführer auf den Regierungsentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Bundestags-Drucksache 19/10817 vom 11.06.2019) hin. - VerfGH Berlin, 22.01.2026 - VerfGH 102/23
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch …
Rn. 6 Durch Gesetz vom 22. November 2019 (BGBl I S. 1752) wurde § 17a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG mit Wirkung zum 29. November 2019 dahingehend geändert, dass die Zuwendung für Haftopfer bereits ab einer Dauer von mindestens 90 Tagen rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung zu gewähren ist. - VG Karlsruhe, 27.01.2021 - 8 K 6448/17
Vererbbarkeit des Ausgleichsleistungsanspruchs
Rn. 2 Die Kläger stellten am 1. August 2016 für ihren Vater bzw. Schwiegervater - Herrn ... - einen Antrag auf Leistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) in der Fassung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1752, 1753). - VG Meiningen, 24.09.2024 - 8 K 362/23
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung für Zersetzungsmaßnahmen
- LG Cottbus, 23.09.2021 - 36 BRH 1/21
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