Gesetzgebung
   BGBl. II 1965 S. 1633   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6507
BGBl. II 1965 S. 1633 (https://dejure.org/1965,6507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,6507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil II Nr. 51, ausgegeben am 29.12.1965, Seite 1633
  • Gesetz zu den Verträgen vom 10. Juli 1964 des Weltpostvereins
  • vom 20.12.1965

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 152/78

    Haftung für beschlagnahmte Postsendung

    Die Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964 (BGBl II 1965, 1633), die die Grundlage für die späteren Weltpostverträge bildete (Art. 22 § 3, vgl. auch die Präambel zum WPV-Tokio), ist vielmehr für die Sowjetunion erst am 18. Januar 1978, für die Ukraine am 10. Februar 1978 und für Weißrußland am 3. Februar 1978 in Kraft getreten (Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins vom 2. Juni 1978, BGBl II 883), zugleich mit dem Weltpostvertrag von Lausanne vom 5. Juli 1974 (BGBl II 1975, 1548), der den WPV-Tokio abgelöst hat.

    Diese Bestimmungen betreffen indes das Innenverhältnis der beteiligten Postverwaltungen (vgl. auch Art. 22 § 5 der Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964, BGBl II 1965, 1633, 1640); sie entfalten keine Außenwirkung dahingehend, daß im Verhältnis zum Postbenutzer der Nachweis eines der in Art. 41 genannten Haftungsausschluß-Tatbestände nur in dieser Form geführt werden kann.

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Hier trifft Art. 48 Abs. 3 des Brüsseler Weltpostvertrages (BGBl. 1954 II S. 1211 ff.) bzw. Art. 49 Abs. 4 des Weltpostvertrages von Ottawa (BGBl. 1960 II S. 697 ff.) bzw. Art. 16 Abs. 6 des Weltpostvertrages von Wien (BGBl. 1965 II S. 1633 ff. [1707]) die Regelung, daß jede Verwaltung für Zeitungen und Zeitschriften, die in ihrem Land herausgegeben werden, die allgemeine Drucksachengebühr um 50 % ermäßigen könne.
  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 50/79
    Die Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964 (BGBl II 1965, 1633), die die Grundlage für die späteren Weltpostverträge bildete (Art. 22 § 3, vgl. auch die Präambel zum WPV-Tokio), ist vielmehr für die Sowjetunion erst am 18. Januar 1978, für die Ukraine am 10. Februar 1978 und für Weißrußland am 3. Februar 1978 in Kraft getreten (Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins vom 2. Juni 1978, BGBl II 883), zugleich mit dem Weltpostvertrag von Lausanne vom 5. Juli 1974 (BGBl II 1975, 1548), der den WPV-Tokio abgelöst hat.

    Diese Bestimmungen betreffen indes das Innenverhältnis der beteiligten Postverwaltungen (vgl. auch Art. 22 § 5 der Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964, BGBl II 1965, 1633, 1640); sie entfalten keine Außenwirkung dahingehend, daß im Verhältnis zum Postbenutzer der Nachweis eines der in Art. 41 genannten Haftungsausschluß-Tatbestände nur in dieser Form geführt werden kann.

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 163/77

    Haftungsanspruch auf dem Gebiet des Postwesens - Haftung der Postverwaltungen für

    Diese Bestimmungen betreffen indes das Innenverhältnis der beteiligten Postverwaltungen (vgl. auch Art. 22 § 5 der Satzung des Weltpostvereins vom 10. Juli 1964, BGBl II 1965, 1633, 1640); sie entfalten keine Außenwirkung dahingehend, daß im Verhältnis zum Postbenutzer der Nachweis eines der in Art. 41 genannten Haftungsausschluß-Tatbestände nur in dieser Form geführt werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht