Gesetzgebung
| BGBl. II 1982 S. 893 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil II Nr. 37, ausgegeben am 08.10.1982, Seite 893
- Bekanntmachung des deutsch-amerikanischen Verwaltungsabkommens über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte
- vom 01.10.1982
Text
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15
Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen
Rn. 41 Zu einer Relaisstation in Ramstein hält der Bericht fest, am 29.4.2010 sei die für Infrastruktur der Bundeswehr zuständige Abteilung im Bundesministerium der Verteidigung durch die US-Gaststreitkräfte dahingehend benachrichtigt worden, dass beabsichtigt sei, im sogenannten Truppenbauverfahren gemäß Art. 27 der Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975 (BGBl. 1982 II, S. 893) eine "UAS SATCOM Relais Einrichtung auf der Liegenschaft Air Force Base in Ramstein" zu errichten (…a. a. O., S. 1167).Rn. 160 Ausweislich des Abschlussberichts des 1. Untersuchungsausschusses des 18. Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) vom 23.6.2017 (BT-Drs. 18/12850) ist das Bundesministerium der Verteidigung von den US-Gaststreitkräften am 29.4.2010 benachrichtigt worden, dass beabsichtigt sei, im sogenannten Truppenbauverfahren gemäß Art. 27 der Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975 (BGBl. 1982 II S. 893) eine "UAS SATCOM Relais Einrichtung auf der Liegenschaft Air Force Base in Ramstein" zu errichten (…BT-Drs. 18/12850, S. 1167).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1072/16
Urteile zu US-Drohneneinsätzen
Rn. 34 Zu einer Relaisstation in Ramstein hält der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses fest: Am 29.4.2010 sei die für Infrastruktur der Bundeswehr zuständige Abteilung im Bundesministerium der Verteidigung durch die US-Gaststreitkräfte dahingehend benachrichtigt worden, dass beabsichtigt sei, im sogenannten Truppenbauverfahren gemäß Art. 27 der Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975 (BGBl. 1982 II, S. 893) eine "UAS SAT-COM Relais Einrichtung auf der Liegenschaft Air Force Base in Ramstein" zu errichten (…a. a. O., S. 1167).Rn. 101 Zu einer Relaisstation in Ramstein hält der Bericht des 1. Untersuchungsausschusses des 18. Deutschen Bundestages (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) fest, am 29.4.2010 sei die für Infrastruktur der Bundeswehr zuständige Abteilung im Bundesministerium der Verteidigung durch die US-Gaststreitkräfte dahingehend benachrichtigt worden, dass beabsichtigt sei, im sogenannten Truppenbauverfahren gemäß Art. 27 der Auftragsbautengrundsätze (ABG) 1975 (BGBl. 1982 II, S. 893) eine "UAS SATCOM Relais Einrichtung auf der Liegenschaft Air Force Base in Ramstein" zu errichten (…BT-Drs. 18/12850, S. 1167).
- VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Baumaßnahme der US-Streitkräfte; Ersetzen von Wohneinheiten
Auch in dem Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49 ZA NTS, den ABG 1975 (BGBl 1982 II, S. 893ff.), wird entsprechend dem ZA NTS zwischen der mittelbaren Durchführung der Bauvorhaben durch die zuständigen deutschen Behörden und der unmittelbaren Durchführung der Bauvorhaben durch die Behörden der US- Streitkräfte unterschieden.
- VK Bund, 08.03.2006 - VK 1-07/06
Bauvorhaben - Einkaufszentrum, Ausstattung von zwei Restaurants mit Theken, …
Über die Durchführung von Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ...-Streitkräfte nach Artikel 49 des ZA NTS wurde außerdem ein Verwaltungsabkommen - ABG 1975 - zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau der Bundesrepublik Deutschland und den Streitkräften der ... geschlossen (BGBl. 1982 II, S. 893ff.). - VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-159/05
Baumaßnahme der US-Streitkräfte; Ersetzen von Wohneinheiten
Auch in dem Verwaltungsabkommen über die Durchführung der Baumaßnahmen für und durch die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten US-Streitkräfte nach Artikel 49 ZA NTS, den ABG 1975 (BGBl 1982 II, S. 893ff.), wird entsprechend dem ZA NTS zwischen der mittelbaren Durchführung der Bauvorhaben durch die zuständigen deutschen Behörden und der unmittelbaren Durchführung der Bauvorhaben durch die Behörden der US-Streitkräfte unterschieden. - VK Bund, 09.01.2013 - VK 2-140/12
GWB gilt nicht bei Auftragsvergaben für Bauvorhaben der US-Army!
Denn die zitierte Spruchpraxis der Vergabekammern des Bundes hat zwischenzeitlich zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVBS und den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika zur Änderung des Verwaltungsabkommens ABG 1975 vom 29. September 1982 (BGBl. 1982 II. S. 893 f.) geführt (…Abkommen vom 4. Juni 2008/20. November 2008, BGBl. 2009 II vom 9. April 2009, S. 332 f.; vgl. auch Erfass des BMVBS vom 23. April 2009, B 22 - B 1600 - 51 - 01/4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".