Gesetzgebung
| BGBl. II 1994 S. 804 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 28, ausgegeben am 06.07.1994, Seite 804
- Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits
- vom 06.01.1994
Text
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00
Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines …
Rn. 12 Bei den Zustimmungen zur Erteilung der Visa und den Verlängerungen der Aufenthaltsgenehmigungen handelt es sich um rechtswidrige Diensthandlungen des Angeklagten, da diese Tätigkeiten in dienstlicher Eigenschaft vorgenommen wurden und bei der Scheinselbständigkeit der polnischen Bauarbeiter - wie er wußte - gegen Art. 44 und 45 des Abkommens der Europäischen Union mit Polen vom 16. Dezember 1991, in Kraft getreten am 1. Februar 1994 (BGBl II 804), in Verbindung mit dem Erlaß des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. November 1996 verstießen. - BSG, 04.12.1997 - 7 RAr 24/96
Auslegung eines Klageantrags, Sachleistung iS. von § 11 SGB I, Erteilung der …
Ggf wird das LSG zu erwägen haben, ob die betroffenen polnischen Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis nach Maßgabe der VO über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neu einreisende Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahme-Verordnung) vom 21. Dezember 1990 oder nach dem Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits vom 16. Dezember 1991 haben (vgl BGBl II 1993, 1316 und BGBl II 1994, 804). - OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 W 44/97
Einstweilige Verfügung eines Ringer-Vereins auf Erteilung der Bundesligalizenz …
Der Senat neigt zu der Auffassung, dass Artikel 37 des Europa-Abkommens vom 16. Dezember 1991 zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften sowie ihren Mitgliedstaaten und der Republik Polen in Deutschland auch unmittelbar gegenüber den Angehörigen der beteiligten Staaten wirkt, nachdem es durch Bundesgesetz vom 26. August 1993 (BGBl. II 1316) mit Wirkung ab 01.02.1994 (Bekanntmachung des Auswärtigen Amtes vom 01.06.1994, BGBl. II 804) innerstaatlich geltendes Recht geworden ist.
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