Gesetzgebung
| BGBl. II 1999 S. 900 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil II Nr. 27, ausgegeben am 07.10.1999, Seite 900
- Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit
- vom 04.10.1999
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 26.05.1999 BT SOZIALABKOMMEN MIT JAPAN UND UNGARN RATIFIZIEREN (GESETZENTWÜRFE)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.10.2007 - 1 StR 160/07
Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz …
Durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (BGBl II 900) sind Abkommen und Durchführungsvereinbarung Bestandteile des Bundesrechts geworden. - BGH, 24.10.2007 - 1 StR 189/07
Mögliche Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz …
Durch Gesetz vom 7. Oktober 1999 (BGBl II 900) sind Abkommen und Durchführungsvereinbarung Bestandteile des Bundesrechts geworden. - LSG Bayern, 23.04.2008 - L 13 R 708/07
Höhe des monatlichen Zahlbetrags einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bei in …
Nach Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über Soziale Sicherheit vom 2. Mai 1998 am 1. Mai 2000 (Gesetz vom 4. Oktober 1999 - BGBl. 1999 II S. 900) erfolgte die Rentenzahlung durch die für die Durchführung des Abkommens zuständige Beklagte. - LSG Thüringen, 14.12.2010 - L 6 R 802/05
Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unter …
Der ungarische Versicherungsträger übersandte 2002 den Antrag des Klägers auf Versichertenrente aus der deutschen Rentenversicherung nach dem Abkommen vom 2. Mai 1998 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über Soziale Sicherheit, i.d.F. des Gesetzes vom 4. Oktober 1999 (BGBl. 1999 II Seite 900, im Folgenden: Abkommen über Soziale Sicherheit) in Kraft getreten am 1. Mai 2000.
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