Gesetzgebung
   BGBl. II 2001 S. 733   

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BGBl. II 2001 S. 733 (https://dejure.org/2001,46405)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 23, ausgegeben am 19.07.2001, Seite 733
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
  • vom 13.07.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 05.01.2001   BT   Rechtshilfe in Strafsachen und Auslieferungsverkehr mit Tschechien regeln
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Diese ergeben sich aus Art. 17 Abs. 2 und Abs. 5 des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (CZErgV EuRhÜbk); in nationales Recht umgesetzt durch Gesetz vom 13. Juli 2001 (BGBl. II S. 733).
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