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Gesetzgebung
   BGBl. II 2002 S. 2435   

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https://dejure.org/2002,42208
BGBl. II 2002 S. 2435 (https://dejure.org/2002,42208)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 35, ausgegeben am 17.09.2002, Seite 2435
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-österreichischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie über das Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 4. Oktober 1954 in der Fassung vom 8. ...
  • vom 06.08.2002
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17

    Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft …

    Rn. 22 c) Die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) als Ansässigkeitsstaat des unbeschränkt steuerpflichtigen Klägers (§ 1 Abs. 1 EStG) darf die Ausschüttung der I-AG, welche gemäß § 4 Abs. 12 EStG-Österreich aus österreichischer Sicht eine Einlagenrückgewähr an den Kläger darstellt, nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24.08.2000 (BGBl II 2002, 735, BStBl I 2002, 584) --DBA-Österreich--, in Kraft getreten am 18.08.2002 (BGBl II 2002, 2435, BStBl I 2002, 956), besteuern.
  • FG München, 07.06.2016 - 12 K 734/16

    Erhöhung der Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit durch das Finanzamt

    Zwischen den Beteiligten besteht zu Recht Einigkeit darüber, dass der Kläger Grenzgänger i.S. des Art. 15 Abs. 6 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 18. August 2002 (BGBl II 2002, 2435) i.d.F. vom 29. Dezember 2010 (BGBl II 2011, 1209, DBA-Österreich) ist und daher dessen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit in Deutschland als dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden können.
  • FG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - 2 K 776/11

    Kollision von DBA bei Grenzgängerbesteuerung: Mehrfachansässigkeit eines …

    Rn. 42 Das FA geht zutreffend davon aus, dass Art. 15 Abs. 1 DBA des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000, BGBl. 2002 II S. 2435, BStBl. 2002 I S. 958 (DBA Deutschland-Österreich) das Besteuerungsrecht für Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, Deutschland als Quellenstaat zuweist, wenn die Arbeit - wie im Streitfall - im Inland ausgeübt wird.
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