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Weitere Veröffentlichung unten: 19.12.2006

Gesetzgebung
   BGBl. II 2006 S. 1404   

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https://dejure.org/2006,53400
BGBl. II 2006 S. 1404 (https://dejure.org/2006,53400)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 33, ausgegeben am 29.12.2006, Seite 1404
  • Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen
  • vom 08.12.2006
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Gesetzgebung
   BGBl. II 2006 S. 1404   

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https://dejure.org/2006,54953
BGBl. II 2006 S. 1404 (https://dejure.org/2006,54953)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil II Nr. 33, ausgegeben am 29.12.2006, Seite 1404
  • Bekanntmachung des deutsch-armenischen Abkommens über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen ohne Aufenthaltsrecht (Rückübernahmeabkommen)
  • vom 19.12.2006
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 30/13

    Notwendigkeit von Ausführungen über das Zielland der Abschiebung für die …

    Soweit mit dem Zielstaat ein Rückübernahmeabkommen besteht (hier das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien vom 16. November 2006, BGBl. II 1404), sind die danach durchzuführenden Maßnahmen in dem Haftantrag darzustellen (Senat…, Beschluss vom 14. Februar 2012 - V ZB 4/12, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.11.2012 - 2 B 13.11

    Aufenthaltserlaubnis; tatsächliche Unmöglichkeit der Ausreise; Passlosigkeit; …

    Der Beklagte bezieht sich dazu auf das zwischen den Regierungen Deutschlands und Armeniens am 19. Dezember 2006 (BGBl. II S. 1404) geschlossene Rückübernahmeabkommen.
  • VG Göttingen, 10.05.2012 - 2 A 7/10

    Armenien; Rückführungsabkommen; Yeziden

    Rn. 29 Rechtsgrundlage für die Rückführung der Kläger nach Armenien und die dafür nötige Beschaffung von Rückreisedokumenten ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Armeneinen über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen ohne Aufenthaltsrecht (Rückübernahmeabkommen), bekannt gemacht am 19. Dezember 2006 (BGBl II S. 1404), in Kraft seit 20. April 2008.
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