Gesetzgebung
   BGBl. I 1991 S. 156   

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BGBl. I 1991 S. 156 (https://dejure.org/1991,19907)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 02.02.1991, Seite 156
  • Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung
  • vom 22.01.1991

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KS 5/07 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - gemeinnütziger Musikverein - Betrieb

    Allerdings waren Aufwendungen für nachgewiesene Reisekosten nach Maßgabe des § 3 Nr. 16 EStG sowie übliche Aufwendungen für die Bewirtung schon seit dem 1.1.1991 nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (vgl die Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung vom 22.1.1991, BGBl I 156, abgedruckt bei Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, Anhang 3).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

    Sie sind erst für Zeiten nach dem 1. Januar 1991 nach § 1 der Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung vom 22. Januar 1991 (BGBl I 156) in bestimmten Grenzen vom Entgelt abzuziehen (BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 6; BSG Urteil vom 25. Januar 1995 - 3/12 RK 49/93 -).
  • BSG, 25.01.1995 - 12 RK 49/93

    Anspruch auf Erstattung von zuviel gezahlter Künstlersozialabgabe -

    Dies ist durch die Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung (vom 22. Januar 1991, BGBl I 156) mit Wirkung vom 1. Januar 1991 geschehen.
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