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   BGBl. II 2003 S. 459   

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https://dejure.org/2003,49323
BGBl. II 2003 S. 459 (https://dejure.org/2003,49323)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil II Nr. 12, ausgegeben am 14.05.2003, Seite 459
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen
  • vom 15.04.2003
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Die Satzung ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten (BGBl II 2003 S. 459).
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 930/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europ. Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 931/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 141/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 925/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 928/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 929/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 926/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 143/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 927/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Seit dem 1. Oktober 2002 gilt die Satzung der Europäischen Schulen vom 21. Juni 1994 (ABl. EG L 212 vom 17. August 1994 S. 3 - BGBl. 2003 II S. 459; "SES") , die außer von den Mitgliedstaaten ua. von der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet wurde.
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 142/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

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