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Gesetzgebung
   BGBl. II 1961 S. 1183   

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https://dejure.org/1961,6146
BGBl. II 1961 S. 1183 (https://dejure.org/1961,6146)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil II Nr. 45, ausgegeben am 05.09.1961, Seite 1183
  • Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen
  • vom 18.08.1961

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (178)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    (2) Die Verfassungsschutzbehörde darf personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte übermitteln, soweit die Bundesrepublik Deutschland dazu im Rahmen von Artikel 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen vom 3. August 1959 (BGBl. II 1961 S. 1183, 1218) verpflichtet ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    Die Nutzung erfolgt auf der Grundlage des Vertrages vom 23.10.1954 (BGBl. 1955 II S. 253) über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltsvertrag), des NATO-Truppenstatuts vom 19.6.1951 (NTS, BGBl. 1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3.8.1959 (ZA-NTS, BGBl. 1961 II S. 1183, 1218).

    Rn. 144 Dies ist bei der generellen Gestattung der militärischen Nutzung der Liegenschaften in Ramstein, die die Beklagte den USA durch die hierzu getroffenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, namentlich den Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 (Gesetz betreffend den Vertrag vom 23.10.1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 24.3.1955 [BGBl. 1955 II S. 253]), das Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (NATO-Truppenstatut) vom 19.6.1951 und das hierzu abgeschlossene Zusatzabkommen vom 3.8.1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen vom 18.8.1961 [BGBl. 1961 II S. 1183], zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.8.2015 [BGBl. I 1474]), erteilt hat,.

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

    Weder der NATO-Vertrag vom 4. April 1949 (BGBl. 1955 II S. 289) - dazu nachfolgend a) - noch das NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951 (BGBl. 1961 II S. 1190) oder das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (BGBl. 1961 II S. 1183, 1218) in der hier maßgeblichen Fassung des Abkommens vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S.2594, 2598) - dazu nachfolgend b) - sehen jedoch eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht - völkerrechtswidrige - Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen.
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