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   BGBl. II 1969 S. 889   

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BGBl. II 1969 S. 889 (https://dejure.org/1969,6367)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil II Nr. 26, ausgegeben am 06.05.1969, Seite 889
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die ...
  • vom 29.04.1969

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Wird zitiert von ...

  • BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 35/84

    Beschwerde - Zulässigkeit - Verfolgung von Sachanträgen - Erledigung in der

    Das Landgericht hat dem Antrag stattgegeben, soweit die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Frage steht, den Antrag jedoch zurückgewiesen, soweit es um die Sorgerechtsentscheidung geht, da in dieser Hinsicht der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 19. Juli 1966 (BGBl. 1969 II S. 889, 890) nicht anwendbar sei.
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