Gesetzgebung
| BGBl. II 1972 S. 1473 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil II Nr. 66, ausgegeben am 25.10.1972, Seite 1473
- Bekanntmachung der Neufassung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 7. Dezember 1953
- vom 19.10.1972
Text
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
Rn. 661 Darunter ist die Ausübung eines angemaßten "Eigentumsrechts" an einem Menschen zu verstehen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021, AK 5/21, juris Rn. 39 mit Verweis auf die sich an dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei vom 25. September 1926 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 7. Dezember 1953 [BGBl. 1972 II S. 1473 ff.] orientierende Legaldefinition des Art. 7 Abs. 2 Buchst. c IStGH-Statut ["die Ausübung aller oder einzelner mit einem Eigentumsrecht an einer Person verbundenen Befugnisse"]; BT-Drucks. 14/8524 S. 20;… Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1022;… MüKoStGB/Werle, a.a.O., Rn. 57). - BGH, 09.02.2021 - AK 5/21
Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.: …
Rn. 39 (aa) Voraussetzung der Tatbestandsalternative des § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB ist, dass der Täter ein angemaßtes "Eigentumsrecht" an einem Menschen ausübt (vgl. dazu die sich an dem Übereinkommen betreffend die Sklaverei vom 25. September 1926 in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 7. Dezember 1953 [BGBl. 1972 II S. 1473 ff.] orientierende Legaldefinition des Art. 7 Abs. 2 Buchst. c IStGH-Statut ["die Ausübung aller oder einzelner mit einem Eigentumsrecht an einer Person verbundenen Befugnisse"]; BT-Drucks. 14/8524 S. 20;… Werle/Jeßberger, Völkerstrafrecht, 5. Aufl., Rn. 1022;… MüKoStGB/Werle, 3. Aufl., § 7 VStGB Rn. 57). - BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft); …
Rn. 9 Die Begriffe der Sklaverei und Leibeigenschaft sind im geltenden Recht definiert, vgl. die am 19. Oktober 1972 aufgrund eines Gesetzes vom 8. September 1972 (BGBl. 1972 II S. 1069) ergangene Bekanntmachung der Neufassung des Übereinkommens vom 25. September 1926 über die Sklaverei in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 7. Dezember 1953 (BGBl. 1972 II S. 1473 ff.), sowie das am 4. Juli 1958 ergangene Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Zusatzübereinkommen vom 7. September 1956 über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken (BGBl. 1958 II S. 203 ff.).
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