Gesetzgebung
| BGBl. II 1986 S. 631 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil II Nr. 16, ausgegeben am 15.05.1986, Seite 631
- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
- vom 15.04.1986
Text
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung …
Der allgemeine Vorbehalt Frankreichs zum EuAlÜbk, den der Verurteilte anführt, betrifft nicht Fälle der vorliegenden Art. Nach diesem Vorbehalt (BGBl. 1986 II Seite 631) kann Frankreich die Auslieferung ablehnen, wenn "schwerere Strafen als Freiheitsstrafen oder die Freiheit beschränkende Maßregeln der Sicherung und Besserung" drohen und "wenn diese Strafen oder Maßregeln der Sicherung und Besserung in dem in Frankreich anwendbaren Strafenkatalog nicht vorgesehen sind." Zum einen liegt eine solche Ablehnung Frankreichs nicht vor.
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