Gesetzgebung
| BGBl. II 1993 S. 1294 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1993 Teil II Nr. 31, ausgegeben am 07.09.1993, Seite 1294
- Gesetz zu dem Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen)
- vom 25.08.1993
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
Rn. 18 Die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts setzt voraus, dass sowohl der Staat der Beschäftigung des Arbeitnehmers als auch der Staat des Wohnsitzes seiner Familienangehörigen EU-Mitgliedstaaten oder solche Staaten sind, auf die das EWR-Abkommen Anwendung findet (…Art. 29 i.V.m. Anhang 6 - Rechtsakte Nr. 1 und Nr. 2 - des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, BGBl II 1993, S. 266 ; S. 521 ; i.d.F. des Anpassungsprotokolls vom 17. März 1993, BGBl II, S. 1294 f. ). - FG Hamburg, 19.04.2000 - IV 715/97
Regelungen des EWR-Abkommens
Obgleich die Anlagen nicht erstellt wurden, haben die Vertragspartner davon abgesehen, im Hinblick darauf in dem wegen anderer Hinderungsgründe erstellten Anpassungsprotokoll vom 17.3.1993 (vgl. Gesetz des Bundestages und Beschluss des Rates und der Kommission vom 13.12.1993, BGBl II 1993, 1294; Abl. 1994 Nr. L 1/572) veränderte Modalitäten des Inkrafttretens zu vereinbaren. - FG München, 04.05.2011 - 9 K 2928/10
Konkurrenz von Kindergeldansprüchen zwischen zwei EU/EWR-Staaten - …
Nach Art. 29 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 i.V.m. Anhang VI Ziffern 1 und 2 des Abkommens i.V.m. dem Gesetz zu dem Abkommen vom 2. Mai 1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 31. März 1993, Bundesgesetzblatt - BGBl II 1993, 266, in der Fassung des Anpassungsprotokolls vom 17. März 1993 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, umgesetzt durch das Gesetz zu dem Anpassungsprotokoll vom 17. März 1993 zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 25. August 1993, BGBl II 1993, 1294 finden die Regelungen der VO und der DVO auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten und damit auch im Verhältnis zur Norwegen Anwendung. - FG Baden-Württemberg, 22.12.2004 - 2 K 22/00
Anspruch auf Kindergeld durch Erwerbstätigkeit der Mutter in Liechtenstein …
Die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts setzt voraus, dass sowohl der Staat der Beschäftigung des Arbeitnehmers als auch der Staat des Wohnsitzes seiner Familienangehörigen EU- Mitgliedstaaten oder solche Staaten sind, auf die das EWR-Abkommen Anwendung findet (Artikel 29 i.V.m. Artikel 6 - Rechtsakte Nr. 1 und Nr. 2 - des Abkommens über den EWR vom Mai 1992, Bundesgesetzblatt II 1993, 266, 271; Seiten 521, 536; in der Fassung des Anpassungsprotokolls vom 17. März 1993, Bundesgesetzblatt II 1294, 1300).
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