Gesetzgebung
| BGBl. II 2001 S. 1290 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 37, ausgegeben am 17.12.2001, Seite 1290
- Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- vom 11.12.2001
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 23.05.2001 BT Im Bundeshaus notiert:
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778
Keine Ermächtigungsgrundlage für Satzung gegen Kinderarbeit bei Grabmalen
Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beigetreten (Zustimmungsgesetz vom 11.12.2001 BGBl. II S. 1290); es hat seit dem 18. April 2003 in Deutschland Gültigkeit (Bekanntmachung vom 28.6.2002, BGBl. II S. 2352).
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