Gesetzgebung
| BGBl. II 2016 S. 1082 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil II Nr. 26, ausgegeben am 30.09.2016, Seite 1082
- Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015
- vom 28.09.2016
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (8)
- 14.09.2016 BT Gesetz zur Ratifikation des Pariser Klimaabkommens (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 19.09.2016 BT Abstimmung über Pariser Klimaabkommen
- 21.09.2016 BT Zustimmung zum Pariser Klimaabkommen
- 22.09.2016 BT Klimaschutzabkommen von Paris einstimmig angenommen (in: Bundestagsbeschlüsse am 22. und 23. September)
- 22.09.2016 BT Einstimmiges Ja zum Pariser Klimaabkommen
- 23.09.2016 BR Klimaschutz - Grünes Licht für Klimaschutzabkommen von Paris
- 23.09.2016 BR Klimaschutz - Grünes Licht für Klimaschutzabkommen von Paris
- 23.12.2016 BT Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Grundlagen sind nach § 1 Satz 3 KSG zum einen die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris (vgl. Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015, vom 28. September 2016, BGBl II S. 1082, UNTS No. 54113, im Folgenden: Pariser Übereinkommen ), wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1, 5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen. - BVerwG, 29.01.2026 - 7 C 6.24
Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen
Die Beklagte hat das Übereinkommen von Paris unterzeichnet und mit Gesetz vom 28. September 2016 (BGBl. II S. 1082, 1083) ratifiziert. - VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1475/21
Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …
Rn. 118 aaa) Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, die Ziele des Übereinkommens von Paris, zugestimmt durch die Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 28. September 2016, BGBl II S. 1082, (Pariser Übereinkommen) könnten nicht eingehalten werden, so enthält dieses Übereinkommen keine zwingende Verbotsnorm hinsichtlich einer Waldrodung. - VerfGH Bayern, 06.05.2026 - 57-VII-21
Popularklage, Mindestabstandsregelung, Windenergieanlagen, Eigentumsgrundrecht, …
Es habe in der Zwischenzeit verschiedene Aktivitäten des Gesetzgebers auf Bundesebene und in Bayern gegeben, wobei sowohl die Ratifizierung des Pariser Übereinkommens vom 28. September 2016 (BGBl II S. 1082) als auch das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl I S. 2513) und das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) vom 23. November 2020 (GVBl S. 598, 656) nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 9. Mai 2016 datierten. - VG Düsseldorf, 22.10.2021 - 17 L 1720/21
Teile des Osterholzer Waldes dürfen für Erweiterung der Halde Oetelshofen gerodet …
Rn. 107 aaa) Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, die Ziele des Übereinkommens von Paris, zugestimmt durch die Bundesrepublik Deutschland mit Gesetz vom 28. September 2016, BGBl II S. 1082, (Pariser Übereinkommen) könnten nicht eingehalten werden, so enthält dieses Übereinkommen keine zwingende Verbotsnorm hinsichtlich einer Waldrodung.
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