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   BGBl. I 1986 S. 760   

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BGBl. I 1986 S. 760 (https://dejure.org/1986,18178)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 28.05.1986, Seite 760
  • Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
  • vom 22.05.1986

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Freiburg, 16.10.2002 - 1 K 836/00

    Keine Legalisierungswirkung von bergrechtlichen Betriebsplänen

    des Anhangs 2 heranzuziehenden Trinkwasserverordnung (BGBl. I 1986, 760) festgelegten Werte hinaus eine Gefahr für die Allgemeinheit i.S.v. § 2 Abs. 5 Nr. 1 BBodSchG darstellen.
  • BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89

    Grundwasserschutz - Trinkwasserbeschaffenheit - Handlungsstörer -

    Auch soweit die Beschwerde Rechtsfragen im Hinblick auf die Trinkwasser-Verordnung vom 31. Januar 1975 (BGBl. I S. 453), nunmehr in der Fassung vom 22. Mai 1986 (BGBl. I S. 760) für klärungsbedürftig hält, ist daraus ein Grund für die Zulassung der Revision nicht zu entnehmen.
  • LG Hamburg, 05.02.1991 - 16 S 33/88

    Rechte des Mieters bei Bleihaltigkeit des Trinkwassers

    Nach der hier einschlägigen Regelung in § 2 Abs. 1 der TrinkwV [Trinkwasserverordnung] vom 22.5.1986 (BGBl. I S. 760) liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 40 mmg/l. ...«.
  • BVerwG, 05.04.1988 - 7 B 54.88

    Wasserrecht - Wasserversorgungsanlage - Landwirtschaftliches Anwesen - Befreiung

    Für grundsätzlich hält die Beschwerde die Frage, in welchem Verhältnis die Vorschriften der §§ 3, 35 Abs. 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750) zu denen des § 5 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 22. Mai 1986 (BGBl. I S. 760) stehen.
  • VGH Bayern, 26.08.2008 - 8 B 08.172

    Beiderseitige Erledigungserklärung; nicht vorhersehbare Wirkungen des Vorhabens

    In diesem Zusammenhang erschiene es auch nicht ausgeschlossen, die Grenzwertanhebung für Nitrat in der Trinkwasserverordnung (Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 TrinkwV in der Fassung der Änderungsverordnung vom 22.5.1986 BGBl I S. 760) als Ausdruck neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse und des technischen Fortschritts zu werten; solche Umstände können grundsätzlich als nicht voraussehbar im Sinn des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG angesehen werden mit der Folge, dass diese Vorschrift neuen technischen Entwicklungen Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 21.1.2004 NVwZ 2004, 618; vgl. ferner auch BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/24 f.).
  • BVerwG, 27.06.1986 - 4 B 57.86

    Wasserrecht - Wohl der Allgemeinheit - Versagung der Erlaubnis

    Die Neufassung der Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 (BGBl. I S. 760) transformiert zwar die in der genannten EG-Richtlinie festgesetzten Werte - soweit hier einschlägig - in innerstaatliches Recht.
  • BVerwG, 27.05.1988 - 7 B 88.88

    Anspruch eines Eigentümers eines landwirtschaftlichen Betriebs mit eigener

    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 - (NVwZ 1986, 754) dadurch entscheidungserheblich ab, daß es dem Kläger einen Anspruch auf Teilbefreiung zuspreche, obwohl dessen Brunnenwasser wegen seines Gehalts an coliformen Keimen und Nitrat nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung - TrinkwV - vom 22. Mai 1986 (BGBl. I S. 760) genüge.
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