Gesetzgebung
| BGBl. II 2015 S. 966 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil II Nr. 20, ausgegeben am 23.07.2015, Seite 966
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
- vom 16.07.2015
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen und zu dem Protokoll vom 27. Mai 2010 zur Änderung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 12.06.2015 BT Übereinkommen über Amtshilfe in Steuersachen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 16.06.2015 BT Amtshilfe bei der Steuer verbessern
- 24.06.2015 BT Übereinkommen über Amtshilfe in Steuersachen (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 03.07.2015 BT Amtshilfe in Steuersachen (in: Bundestagsbeschlüsse vom 1. bis 3. Juli)
Wird zitiert von ... (3)
- FG Düsseldorf, 08.10.2019 - 10 K 963/18
Deutsche Einkommensteuerbescheide können in der Schweiz zugestellt werden
Rn. 26 Der Deutsche Bundestag hat dem Übereinkommen i. d. F. des Protokolls vom 27. Mai 2010 mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetz vom 16. Juli 2015 zugestimmt (BGBl. II 2015, 966).Die deutsche Bundesregierung hat bei Vorlage des Zustimmungsgesetzes nicht zu erkennen gegeben, wie der Begriff "Amtshilfe" in Art. 28 Abs. 6 des Übereinkommens in Bezug auf die Zustellung von Schriftstücken zu verstehen ist (vgl. Bundestags-Drucks. 18/5173, 42).
- BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Rn. 21 bb) Der Deutsche Bundestag hat dem Übereinkommen i.d.F. des Protokolls vom 27.05.2010 mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetz vom 16.07.2015 zugestimmt (BGBl II 2015, 966). - FG Hamburg, 12.04.2021 - 6 K 179/19
Keine Anwendung der Grenzgängerregelung des DBA CHE auf die Einkünfte nach § 49 …
Aus der völkerrechtlichen Perspektive kann weiter offenbleiben, ob im Streitjahr schon das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen vom 25. Januar 1988 in der Fassung des Protokolls vom 27. Mai 2010 (BGBl. II 2015, 966, 967ff.) griff (vgl. zur Geltung ab 1. Januar 2017: FG Düsseldorf vom 8. Oktober 2019, 10 K 963/18 E, EFG 2019, 1809; Revision eingelegt unter BFH: VI R 37/19), wonach eine Zustellung deutscher Verwaltungsakte unmittelbar durch die Post an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen zulässig ist, oder ob das Übereinkommen gar nicht anwendbar war, weil das Übereinkommen nur Steuern betrifft, die unter Art. 2 Abs. 1 fallen, es hier aber um einen Erstattungsanspruch geht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".