Gesetzgebung
| BGBl. II 1975 S. 1157 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 50, ausgegeben am 19.08.1975, Seite 1157
- Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
- vom 15.08.1975
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.11.2006 - 1 StR 421/06
Verwertung von polizeilichen Vernehmungen unter Mitwirkung ausländischer Beamter …
Rn. 6 Ob die österreichischen Beamten durch die unmittelbare Befragung des Angeklagten und die Protokollführung die Grenzen der erteilten Rechtshilfebewilligung - gestattet war ihre Anwesenheit - überschritten haben oder ob die Bewilligung im Hinblick auf die von den europäischen und bilateralen Rechtshilfeübereinkommen bezweckte Förderung grenzüberschreitender Verfolgung von Straftaten (vgl. Art. 39 ff. SDÜ; Art. 4 des EuRhÜbk vom 20. April 1959; Art. VI 5 des Ergänzungsvertrages zwischen Deutschland und Österreich vom 31. Januar 1972, BGBl. 1975 II, 1157, 1976 II, 1818; Art. 4 des Vertrages zwischen Deutschland und Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vom 10. November und 19. Dezember 2003; BGBl. 2005 II, 858, 1307) so weit auszulegen ist, dass sie die Befragung und Protokollführung umfasste, kann dahinstehen. - BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 3028/95
Ne bis in idem bei Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten in Deutschland …
Er verweist dazu auf Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (BGBl 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799), wonach ein Vertragsstaat einen anderen durch eine "Anzeige zum Zwecke der Strafverfolgung" um Übernahme eines Strafverfahrens ersuchen kann, sowie auf Art. XV des Vertrages vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl 1975 II S. 1157; 1976 II S. 1818), welcher wie folgt lautet:. - BayObLG, 08.10.1984 - RReg. 4 St 200/84
Verlesung; Protokoll; Österreich; Fremde Rechtsordnung; Zeugenvernehmung; …
und die Erleichterung seiner Anwendung vom 31.1.1972 (BGBl 1975 II S. 1157; 1976 II S. 1818).
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