Gesetzgebung
| BGBl. II 1998 S. 2253 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 35, ausgegeben am 11.09.1998, Seite 2253
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. September 1996 über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- vom 07.09.1998
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02
Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes …
Rn. 13 In Art. 8 Abs. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-AuslÜbk; Abl.EG vom 23. Oktober 1996 Nr. C 313 S. 11 ff.; BGBl 1998 II 2253 ff.) findet sich folgende Regelung:. - LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19 Zwar entfällt nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Alt. 2 IRG die Bindung an den Spezialitätsgrundsatz auch, wenn der Verfolgte, nachdem er den ersuchenden Staat verlassen hatte, von einem dritten Staat zurücküberstellt worden ist (…siehe hierzu auch bereits RT-Drs. 1924/27, Nr. 3620, S. 2;… RT-Drs. 1928, Nr. 362, S. 2; hingegen enthalten Art. 14 Abs. 1 EuAlÜbk v. 13.12.1957 [BGBl. 1964 II, S. 1369] und Art. 10 Abs. 1 EU-AuslÜbk v. 27.09.1996 [BGBl. 1998 II, S. 2253] eine vergleichbare Regelung nicht).
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