Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Gesetzgebung
   BGBl. II 2005 S. 858   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,64539
BGBl. II 2005 S. 858 (https://dejure.org/2005,64539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,64539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 19, ausgegeben am 19.08.2005, Seite 858
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
  • vom 16.08.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 07.06.2005   BT   Abkommen mit Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.11.2006 - 1 StR 421/06

    Verwertung von polizeilichen Vernehmungen unter Mitwirkung ausländischer Beamter …

    Rn. 6 Ob die österreichischen Beamten durch die unmittelbare Befragung des Angeklagten und die Protokollführung die Grenzen der erteilten Rechtshilfebewilligung - gestattet war ihre Anwesenheit - überschritten haben oder ob die Bewilligung im Hinblick auf die von den europäischen und bilateralen Rechtshilfeübereinkommen bezweckte Förderung grenzüberschreitender Verfolgung von Straftaten (vgl. Art. 39 ff. SDÜ; Art. 4 des EuRhÜbk vom 20. April 1959; Art. VI 5 des Ergänzungsvertrages zwischen Deutschland und Österreich vom 31. Januar 1972, BGBl. 1975 II, 1157, 1976 II, 1818; Art. 4 des Vertrages zwischen Deutschland und Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vom 10. November und 19. Dezember 2003; BGBl. 2005 II, 858, 1307) so weit auszulegen ist, dass sie die Befragung und Protokollführung umfasste, kann dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht