Gesetzgebung
| BGBl. II 2005 S. 858 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 19, ausgegeben am 19.08.2005, Seite 858
- Gesetz zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
- vom 16.08.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 07.06.2005 BT Abkommen mit Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Wird zitiert von ...
- BGH, 08.11.2006 - 1 StR 421/06
Verwertung von polizeilichen Vernehmungen unter Mitwirkung ausländischer Beamter …
Rn. 6 Ob die österreichischen Beamten durch die unmittelbare Befragung des Angeklagten und die Protokollführung die Grenzen der erteilten Rechtshilfebewilligung - gestattet war ihre Anwesenheit - überschritten haben oder ob die Bewilligung im Hinblick auf die von den europäischen und bilateralen Rechtshilfeübereinkommen bezweckte Förderung grenzüberschreitender Verfolgung von Straftaten (vgl. Art. 39 ff. SDÜ; Art. 4 des EuRhÜbk vom 20. April 1959; Art. VI 5 des Ergänzungsvertrages zwischen Deutschland und Österreich vom 31. Januar 1972, BGBl. 1975 II, 1157, 1976 II, 1818; Art. 4 des Vertrages zwischen Deutschland und Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vom 10. November und 19. Dezember 2003; BGBl. 2005 II, 858, 1307) so weit auszulegen ist, dass sie die Befragung und Protokollführung umfasste, kann dahinstehen.
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