Gesetzgebung
| BGBl. II 1994 S. 3822 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil II Nr. 61, ausgegeben am 29.12.1994, Seite 3822
- Verordnung zur Einführung der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUEV)
- vom 19.12.1994
Verordnungstext
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2008 - 8 B 10952/08
Wasserverkehrsrecht; Befahrbarkeit des Rheins mit Motorschiffen
Die Bestimmungen der RheinSchUO wurden zuletzt durch Art. 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung vom 19. Dezember 1994 - RheinSchUEV - (BGBl. II 1994, S. 3822) auf der Bundeswasserstraße Rhein in Kraft gesetzt, das heißt, sie sind in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Rhein zwischen der schweizerischen und der niederländischen Grenze (vgl. Ziffer 46 der Anlage 1 zu § 1 Nr. 1 WaStrG) geltendes Recht im Range einer Bundesverordnung.
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