Gesetzgebung
| BGBl. II 2005 S. 661 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil II Nr. 16, ausgegeben am 27.07.2005, Seite 661
- Gesetz zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- vom 22.07.2005
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 24.11.2004 BT Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ratifizieren
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
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Auch die Belange der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen haben in einem auf Gegenseitigkeit beruhenden System der Kriminalitätsbekämpfung (vgl. dazu das Protokoll zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 16. Oktober 2001, Abl EG C 326 vom 21. November 2001, und das Zustimmungsgesetz vom 22. Juli 2005, BGBl II S. 661) eine erhebliche Bedeutung für die Allgemeinheit. - BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
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Auch die Belange der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen haben in einem auf Gegenseitigkeit beruhenden System der Kriminalitätsbekämpfung (vgl. dazu das Protokoll zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 16. Oktober 2001, Abl EG C 326 vom 21. November 2001, und das Zustimmungsgesetz vom 22. Juli 2005, BGBl II S. 661) eine erhebliche Bedeutung für die Allgemeinheit.
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