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Gesetzgebung
   BGBl. I 1997 S. 1625   

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https://dejure.org/1997,25946
BGBl. I 1997 S. 1625 (https://dejure.org/1997,25946)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1997 Teil I Nr. 45, ausgegeben am 04.07.1997, Seite 1625
  • Neufassung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
  • vom 01.07.1997

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 6/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche …

    Diese Prüfung erübrigt sich entgegen der Auffassung des Klägers nicht deshalb, weil der Beklagte festgestellt hat, dass der Kläger politisch Verfolgter im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes - BerRehaG - vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1311) i.d.F. der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl I S. 1625) sei.
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 2/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 17/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 9/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG).
  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 3/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz <BerRehaG>).
  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 4/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 <Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG>).
  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 5/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Eine derartige Rehabilitation kann neben einer Entschädigung in Geld (Art. 17 Satz 2 EinigVtr) insbesondere darin bestehen, dass Personen, die wegen einer Verfolgungsmaßnahme ua aus einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem ausgeschieden sind, bundesrechtlich im Ergebnis so behandelt werden, als wären sie weiter einbezogen gewesen (vgl § 13 Abs. 3 des Gesetzes über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997, BGBl I 1625 <Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG>).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 5/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall …

  • LSG Hessen, 09.03.2018 - L 5 R 76/16

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - L 22 R 417/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides des Rentenversicherungsträgers …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - L 22 R 317/12

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 1171/11

    Krankenschwester - Altersversorgung der Intelligenz an medizinischen …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2017 - L 22 R 271/16

    Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen …

  • BVerfG, 20.07.1999 - 1 BvR 1668/98
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2003 - L 9 AL 68/02

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 10.06.1975 - 9 RV 124/74

    Sachaufklärung der Tatsachen

  • VG Karlsruhe, 27.01.2021 - 8 K 6448/17

    Vererbbarkeit des Ausgleichsleistungsanspruchs

  • BSG, 15.04.1981 - 1 BA 23/81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Begründung - Nicht überprüfter …

  • VG Berlin, 01.04.2014 - 9 K 313.12

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung wegen mangelnder Möglichkeit aufgrund des …

  • LSG Bayern, 21.05.2003 - L 1 RA 160/02

    Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zum …

  • BSG, 27.10.2009 - B 13 R 19/09 BH
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 31/83
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 29/75
  • VG Augsburg, 27.11.2007 - Au 3 K 07.533
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