Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1270   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,45724
BGBl. I 2000 S. 1270 (https://dejure.org/2000,45724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,45724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 38, ausgegeben am 11.08.2000, Seite 1270
  • Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG)
  • vom 02.08.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 22.03.2000   BT   ANTI-D-IMMUNPROPHYLAXE-OPFER ENTSCHÄDIGEN (GESETZENTWURF)
  • 08.05.2000   BT   ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUM ENTWURF EINES ANTI-D-HILFEGESETZES
  • 11.05.2000   BT   BUND UND LÄNDER ÜBER HILFE FÜR INFIZIERTE EINIG (UNTERRICHTUNG)

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 448/17

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Rente nach dem HIV-Hilfegesetz …

    Rn. 15 cc) Die in § 17 Abs. 1 HIVHG getroffene Regelung - die bei Inkrafttreten des HIV-Hilfegesetzes im Juli 1995 § 17 Abs. 2 HIVHG a.F. entsprach, vgl. § 14 des Anti-D-Hilfegesetzes vom 2. August 2000 (BGBl. I 1270, 1272) - orientierte sich an der damaligen Regelung über die sogenannte Conterganrente (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 164/14 - FamRZ 2014, 1619).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis …

    Die mit dem seinerzeit zuständigen Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Rechtspraxis in den Bundesländern - in analoger Anwendung der Übergangsbestimmungen des EinigVtr wurde, um unbillige Härten zu vermeiden, auch der Kreis der noch nicht entschädigten Personen, bei denen erst später die Folgen der damaligen Infektion sichtbar (nachweisbar) geworden sind und die somit nach dem 31. Dezember 1990 erstmalig eine Anerkennung begehren (sog Neufälle), in die Entschädigung nach dem BSeuchG iVm dem BVG einbezogen (vgl BT-Drucks 13/2732 S 31) - hat der Gesetzgeber des Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz) vom 2. August 2000 (BGBl I 1270) im Nachhinein sanktioniert und in seinen Willen aufgenommen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - L 7 VI 11/05

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit …

    Die Klägerin bezieht vom Beklagten eine Rente nach dem Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG) vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1270) nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 30 v.H. Sie begehrt die Bemessung der Rente nach einer MdE bzw. (gemäß dem seit dem 21. Dezember 2007 geltenden gesetzlichen Sprachgebrauch) einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von 40.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - L 7 VE 15/11

    Soziales Entschädigungsrecht - Anti-D-Immunprophylaxe - chronische Hepatitis C - …

    Rn. 40 Für die Ansprüche der Klägerin wegen des Impfschadens ist das Gesetz über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetz - AntiDHG) vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1270) heranzuziehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2007 - L 13 VJ 1/05

    Gewährung einer Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v.H. nach …

    Nach § 3 Abs. 2 AntiDHG vom 2. August 2000 (BGBl I 2000, 1270) beträgt die monatliche Rente bei einer MdE um 30 vom Hundert 500 Deutsche Mark.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2007 - L 5 VI 5/02

    Beginn einer Grundrente einer durch Anti-D-Immunprophylaxe im Beitrittsgebiet in …

    Der Klägerin steht wegen ihrer Erkrankung an einer chronischen Hepatitis infolge der bei ihr im Jahre 1978 durchgeführten Anti-D-Immunprophylaxe schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Hilfe für durch Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis C-Virus infizierte Personen (Anti-D-Hilfegesetzes - AntiDHG) vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1270) am 1. Januar 2000 eine Rente zu.
  • SG Nordhausen, 12.03.2008 - S 7 VI 1767/06

    Anerkennung von Schädigungsfolgen und Zahlung einer Rente aufgrund Infektion mit …

    Maßgebliche Rechtsvorschrift hierfür ist das AntiDHG vom 02.08.2000 (BGBl I 2000, 1270) in der Fassung des Änderungsgesetzes durch Artikel 3 G vom 13.12.2007 (BGBl I 2007, 2904) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht