Gesetzgebung
| BGBl. I 2000 S. 302 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 31.03.2000, Seite 302
- Drittes Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz - 3. BtMG-ÄndG)
- vom 28.03.2000
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)
- 03.09.1999 BT BETRIEB VON "FIXERSTUBEN" LEGALISIEREN (GESETZENTWURF)
- 28.10.1999 BT "FIXERSTUBEN" SOLLEN LEGALISIERT WERDEN (GESETZENTWURF)
- 10.11.1999 BT EXPERTE: FIXERSTUBEN LÖSEN DROGENPROBLEM NICHT
- 23.02.2000 BT IM BUNDESHAUS NOTIERT
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
An der Bekämpfung des Drogenmißbrauchs hält auch das Dritte Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom 28. März 2000 (BGBl. I S. 302) fest, das die Vermittlung ausstiegsorientierter Angebote der Beratung und Therapie als Mindeststandard für die Sicherheit und Kontrolle beim Verbrauch von Betäubungsmitteln in Drogenkonsumräumen anordnet (§ 10 a Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BtMG i.d.F. der Gesetzesänderung; vgl. auch Vermittlungsausschuß, BT-Drucks. 14/2796).
dejure.org
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