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Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 128   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,47388
BGBl. I 2004 S. 128 (https://dejure.org/2004,47388)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 12.02.2004, Seite 128
  • Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsinformationsverordnung - ZIV)
  • vom 26.01.2004

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 39/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - automatisierter Datenabgleich mit dem …

    Dabei werden nach Art. 8 der Richtlinie 2003/48/EG Informationen zur Identität und zum Wohnsitz des wirtschaftlichen Eigentümers, Name und Anschrift der (ausländischen) Zahlstelle (zB des ausländischen Kreditinstituts), Konto- oder Depotnummer des wirtschaftlichen Eigentümers oder Bezeichnung der Forderung, aus der die Zinsen stammen sowie der Betrag und Zeitraum der Zinszahlung an die "zuständige Behörde" - im Inland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (§ 5 Abs. 2 S 1 der Zinsinformationsverordnung vom 26.1.2004 - BGBl I 128) übermittelt (Art. 6 der Richtlinie 2003/48/EG).
  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch …

    Rn. 25 Am 1. Juli 2005 trat die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsinformationsverordnung - ZIV) vom 26. Januar 2004 (BGBl. I 2004, 128) in Kraft.
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