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Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 1407   

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https://dejure.org/2005,46229
BGBl. I 2005 S. 1407 (https://dejure.org/2005,46229)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 27.05.2005, Seite 1407
  • Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
  • vom 24.05.2005

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 23.06.2003   BT   Pfand auf Einweggetränkeverpackungen soll ausgeweitet werden
  • 30.06.2003   BT   Neue Verpackungsverordnung auf dem Prüfstand
  • 02.07.2003   BT   Novellierung der Verpackungsordnung wird unterschiedlich bewertet
  • 11.11.2004   BT   Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen soll erweitert werden
  • 19.11.2004   BT   Sachverständige erörtern geplante Änderung der Verpackungsverordnung
  • 18.01.2005   BT   Regelung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen erneut vorgelegt
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …

    Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai 2005 (BGBl I S. 1407) sind die §§ 8 und 9 VerpackV neu gefasst worden.
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 13.06

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …

    Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai 2005 (BGBl I S. 1407) sind die §§ 8 und 9 VerpackV neu gefasst worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 10 S 2389/07

    Pfand- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen - Dosenpfand -; …

    Nach der Änderung der Verpackungsverordnung durch die 3. Änderungsverordnung vom 24.05.2005 (BGBl I S. 1407) ist die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen in § 8 Abs. 1 VerpackV geregelt.

    Bezug genommen ist damit auf das Inkrafttreten der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24.05.2005 (BGBl I S. 1407); nach deren Art. 2 trat die am 27.05.2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Änderungsverordnung - von einigen Ausnahmen abgesehen - am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Für § 8 VerpackV i. d. F. der Dritten Änderungsverordnung vom 24.05.2005 (BGBl I S. 1407) gilt nichts anderes.

    Auf Grund der in Art. 2 Satz 1 der Verordnung (BGBl I 2005, 1407, 1409) getroffenen Regelung trat § 8 Abs. 1 Satz 7 VerpackV erst am 01.05.2006 in Kraft.

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …

    Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai 2005 (BGBl. I S. 1407) wurden unter anderem die §§ 8, 9 neu gefasst.
  • BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 …

    Rn. 6 Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai 2005 (VerpackV 2005 <BGBl I S. 1407>) wurden unter anderem die §§ 8, 9 neu gefasst.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05

    Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos

    Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai 2005 (BGBl. I S. 1407) ist die Pfand- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen durch eine Änderung der §§ 8, 9 VerpackV modifiziert worden.

    Die Anfechtungsklage gegen die Bekanntmachungen der Bundesregierung vom 2. Juli 2002, die als Verwaltungsakte zu qualifizieren sind (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 2003 - 7 C 31.02 -, BVerwGE 117, 322, 325 ff.), ist unzulässig geworden, weil sich die Verwaltungsakte durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24. Mai 2005 (BGBl. I S. 1407) erledigt haben.

  • OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05

    Dosenpfand - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten …

    Die 3. ÄnderungsVerpackV vom 24. Mai 2005 (BGBl. I S. 1407) modifizierte die Pfand- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen.

    Die Klage ist auch nicht nachträglich dadurch zulässig geworden, dass im Laufe des Berufungsverfahrens nach dem Inkrafttreten der 3. ÄnderungsVerpackVO vom 24. Mai 2005 (BGBl. I S. 1407) das Erfordernis einer Bekanntmachung des Unterschreitens der maßgeblichen Mehrwegquoten entfallen ist und nunmehr die Pfand- und Rücknahmepflichten unmittelbar durch § 8 VerpackVO begründet werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1538/05

    Unzulässige Feststellungsklage gegen das Land zur Feststellung der Ungültigkeit …

    Nach der Änderung der Verpackungsverordnung durch die 3. Änderungsverordnung vom 24.05.2005 (BGBl I S. 1407) ist die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen in § 8 Abs. 1 VerpackV geregelt.
  • OLG Köln, 19.10.2012 - 6 U 103/12

    Pfandpflicht eines perlenden Fruchtsaftgetränks

    Rn. 15 Ohne die Bedeutung der langwierigen (vgl. nur BR-Drs. 488/03 zum ersten Entwurf aus Juli 2003), von gegensätzlichen Interessen gekennzeichneten Geschichte der Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 24.05.2005 (BGBl. I S. 1407) für die Auslegung des damit neugefassten heutigen § 9 (damaligen § 8) VerpackVO zu überschätzen, bestätigt die von der Klägerin vorgelegte Begründung der Bundesregierung vom 12.01.2005 (Anlage K 5 zur Klageschrift) doch die Notwendigkeit einer spezifisch abfallwirtschaftlichen Interpretation der Norm.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2006 - 10 S 1557/05

    Getränkeeinwegverpackung - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten …

    Nach der Änderung der Verpackungsverordnung durch die 3. Änderungsverordnung vom 24.05.2005 (BGBl I S. 1407) ist die Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen in § 8 Abs. 1 VerpackV (n. F.) geregelt.
  • VGH Hessen, 09.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht nach der VerpackV; unzulässige Feststellungsklage

  • VG Stuttgart, 18.07.2024 - 14 K 1009/22

    Einordnung einer Getränkeverpackung als pfandpflichtig; kohlensäurehaltige …

  • VGH Hessen, 08.03.2006 - 6 UE 3281/02

    Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

  • VG Osnabrück, 18.11.2025 - 7 A 234/23

    Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackung; Schlauchbeutel; Pfandpflicht; …

  • LG Münster, 05.05.2006 - 24 O 154/05

    Zum Fehlen eines Wettbewerbsverstoßes durch Verletzung der gesetzlichen …

  • VG Köln, 24.08.2005 - 13 L 516/05

    Pfandpflicht und Rücknahmepflicht bei Getränken; Vernichtung von Getränken und …

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