Gesetzgebung
| BGBl. I 2012 S. 2756 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 61, ausgegeben am 27.12.2012, Seite 2756
- Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
- vom 20.12.2012
Gesetzestext
Gesetzesbegründung (2)
- Bundesgerichtshof (Gesetzgebungsmaterialien)
- bundestag.de
Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 12.12.2012 BT Übergangsregelung zur Therapieunterbringung beschlossen (in: Die Beschlüsse des Bundestages vom 12. bis 14. Dezember)
- 17.01.2013 BT Therapieunterbringung: Koalition will Anwendungsbereich erweitern
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
Mit der Einführung des Art. 316e Abs. 4 EGStGB durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 20. Dezember 2012 - in Kraft getreten zum 28. Dezember 2012 - (BGBl I S. 2756) nahm der Gesetzgeber bestimmte Fälle einer vorangegangenen nur vorläufigen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Therapieunterbringungsgesetzes auf. - BGH, 23.05.2013 - V ZB 201/12
Verfassungsmäßigkeit des Therapieunterbringungsgesetzes und der …
Rn. 11 (1) Mit dem Gesetz vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2756) ist die Überleitungsregelung für das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300), als dessen Art. 5 das Therapieunterbringungsgesetz erlassen worden ist, in Art. 316e EGStGB um den heutigen Absatz 4 ergänzt worden.
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