Gesetzgebung
| BGBl. I 2023 Nr. 392 |
- BGBl. I 2023 Nr. 392
- Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
- vom 20.12.2023
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392) hat der Gesetzgeber in § 27a Abs. 1 SG eine Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilungen und in § 27a Abs. 3 SG für die Personalentwicklungsbewertung geschaffen. - BVerwG, 21.05.2026 - 1 WB 52.25 Seine gesetzliche Verankerung in § 27b SG erfolgte erst durch das "Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften" am 23. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392, S. 2).
- OVG Sachsen, 09.12.2024 - 2 B 150/24
Aufstiegsausbildung; Polizei; Auswahlinstrumente; Computertest; Strukturiertes …
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392) hat der Gesetzgeber in § 27a Abs. 1 SG eine Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilungen und in § 27a Abs. 3 SG für die Personalentwicklungsbewertung geschaffen.
- BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 62.22
Referenzgruppenbildung für einen freigestellten Soldaten mit zwei zugewiesenen …
Seine gesetzliche Verankerung in § 27b SG erfolgte erst durch das "Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften" am 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392, S. 2). - BVerwG, 29.08.2024 - 1 WB 2.24
Fiktive Versetzung eines Personalratsmitglieds; Referenzgruppenmodell; …
Seine gesetzliche Verankerung in § 27b SG erfolgte erst durch das "Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften" am 23. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392, S. 2). - BVerwG, 26.03.2026 - 1 WB 44.25 Rn. 23 c) Die am Beurteilungsstichtag 31. Juli 2021 geltenden Vorschriften der §§ 2 und 3 SLV und die hierzu ergangenen Allgemeinen Regelungen A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten" konnten aber für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten von § 27a SG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392) weiter angewandt werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff. m. w. N.).
- BVerwG, 10.12.2024 - 1 WNB 3.24
- VG Düsseldorf, 06.07.2022 - 27 L 1434/22 Rn. 23 BGBl. I, S. 392,.
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