Gesetzgebung
| BGBl. I 2022 S. 1174 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 26.07.2022, Seite 1174
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts und zur Übertragung von Aufgaben an die ...
- vom 20.07.2022
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22
Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz: …
Rn. 23 Die zitierten, im vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Regelungen in § 56 und § 57 IfSG nach der aktuellen Fassung entsprechen denjenigen, die im Zeitpunkt der Anordnung der Quarantäne gegenüber der Arbeitnehmerin der Klägerin im August 2021 sowie danach galten (vgl. Fassung vom 28. Mai 2021, geändert durch Artikel 1 des zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28. Mai 2021, BGBl. I 2022, S. 1174 ff.). - OVG Thüringen, 09.04.2024 - 4 EO 549/23
Untersagung des Einsatzes einer Lehrkraft an einer Privatschule, Nachweis der …
Rn. 47 Da der Beigeladene keine Ausbildung nach der spezialgesetzlichen Regelung des § 22 Abs. 3 des Gesetzes über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174) - ATA-OTA-G - nachgewiesen hat (dazu unter 2.1.), ist in diesem Fall die Untersagung die einzig in Betracht kommende Entscheidung (dazu unter 2.2).(…v. Münch/Kunig/Broemel, 2021, GG Art. 74 Rn. 72) das "Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten" vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1174).
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