22.04.2009

Bundesrat - Drucksache 381/09

Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium des Innern (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1287   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,50776
BGBl. I 2009 S. 1287 (https://dejure.org/2009,50776)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 19.06.2009, Seite 1287
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
  • vom 15.06.2009

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der Gebührenbescheid vom 9. Juni 2010, der die rückwirkende Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 4 Abs. 5 AufenthG anstelle der dem Kläger zuvor erteilten Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG betrifft, findet seine Rechtsgrundlage in § 69 AufenthG i.d.F. des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten - GewVVG - vom 30. Juli 2009 (BGBl I S. 2437) i.V.m. § 45 Nr. 3 AufenthV i.d.F. vom 15. Juni 2009 (BGBl I S. 1287) - AufenthV 2009/2010.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen

    381/09, S. 19, kann der Reiseausweis mit dem Hinweis ausgestellt werden, dass die Personendaten auf den eigenen Angaben des Antragstellers beruhen (§ 4 Abs. 6 Satz 2 AufenthV, der durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 15.6. 2009 (BGBl. I S. 1287) mit Wirkung vom 29.6.2009 eingefügt wurde).
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