08.08.2008
Bundesrat - Drucksache 568/08
Verordnung, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (federführend)
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 2008 S. 2006 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 47, ausgegeben am 22.10.2008, Seite 2006
- Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
- vom 17.10.2008
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13
Zuhause-Kraftwerk - Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in …
Sie wird durch die Einfügung des Satzes 3 in § 22 Abs. 2 NAV durch die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2006) unterstrichen, wodurch zur Unterstützung der Marktöffnung des Zähl- und Messwesens bei Strom und Gas sichergestellt werden soll, dass der Anschlussnutzer insbesondere auch im Falle der Verpachtung oder Vermietung seine Wahlfreiheit hinsichtlich des Einbaus neuer Messeinrichtungen nutzen kann (vgl. BR-Drucks. 568/08, S. 32). - OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 3 Kart 65/09
Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode; …
Im Zuge des Erlasses der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messstelleneinrichtungen im Strom- und Gasbereich (MessZV) hat er den Härtefallantrag nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV als Anpassungsmöglichkeit für den Fall in Betracht gezogen, dass einem Netzbetreiber während einer Regulierungsperiode erhebliche Mehrkosten entstehen sollten, für die eine Verbuchung auf dem Regulierungskonto mit Ausgleich in der nächsten Regulierungsperiode entsprechend § 5 Abs. 1 S. 3 ARegV nicht hinreichend erschiene (BR-Drs. 568/08 vom 8.08.2008, S. 33;… s.a. Missling, a.a.O.).