07.01.2005
Bundesrat - Drucksache 18/05
Verordnung, Urheber:BundesministeriumderFinanzen
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2005 S. 515 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 10.03.2005, Seite 515
- Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation (Marktmanipulations-Konkretisierungsverordnung - MaKonV)
- vom 01.03.2005
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- LG Braunschweig, 19.06.2013 - 5 O 552/12
Schadensersatzansprüche aus Informationsdeliktshaftung wegen Veröffentlichung …
Die damit angesprochene, von den Vorschriften des Kartellrechts losgelöste autonome Auslegung des Begriffs der marktbeherrschenden Stellung kann ihre Grundlage auch darin haben, dass die Verordnung zur Konkretisierung der Marktmanipulation (MaKon vom 01.03.2005, BGBl. I 2005, 515) auf der Ermächtigung in § 20a Abs. 5 Satz 1 WpHG beruht und es danach zweifelhaft ist, ob die Behandlung eines kartellrechtlichen Problems überhaupt von der Verordnungsermächtigung gedeckt wäre (…Assmann/Schneider/Vogel, a.a.O., § 20a Rn. 231).
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