30.04.2008

Bundesrat - Drucksache 302/08

Verordnung, Urheber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 1338   

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BGBl. I 2008 S. 1338 (https://dejure.org/2008,46975)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 31, ausgegeben am 29.07.2008, Seite 1338
  • Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 18.07.2008

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.

    So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 BV 17.33

    Kein Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Bei der Einführung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) wurden verschiedene Änderungen an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Drogenkonsumenten zu erreichen.

    Dies erfolgte nach der Verordnungsbegründung, um die nach der damaligen Rechtslage unterschiedliche Handhabung bei der Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit einheitlich zu regeln, da es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht ersichtlich sei, aus welchem Grund diese unterschiedliche Beurteilung gerechtfertigt erscheint (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 62).

    Zum anderen wurde eine Gleichbehandlung bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum von Alkohol oder Cannabis hergestellt, indem in beiden Fällen beim zweiten Verstoß zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 57 f., 63).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.

    So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 2.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.

    So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).

  • BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10

    Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für

    Nach § 24 Abs. 2 FeV in der bis zum Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) geltenden alten Fassung war Absatz 1 auch bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse anzuwenden, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen waren.

    Soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass die Befähigung nicht mehr bestehe, könne in Anwendung des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zum Nachweis der Befähigung eine entsprechende Fahrerlaubnisprüfung angeordnet werden (BRDrucks 302/08 S. 64 f.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBl I S. 1137), die mit Art. 2 der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) aufgehoben wurde, war zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides zwar noch in Kraft.
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 11 BV 17.1876

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

    Bei der Einführung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) wurden verschiedene Änderungen an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Drogenkonsumenten zu erreichen.

    Dies erfolgte nach der Verordnungsbegründung, um die nach der damaligen Rechtslage unterschiedliche Handhabung bei der Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit einheitlich zu regeln, da es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht ersichtlich sei, aus welchem Grund diese unterschiedliche Beurteilung gerechtfertigt erscheint (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 62).

    Zum anderen wurde eine Gleichbehandlung bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum von Alkohol oder Cannabis hergestellt, indem in beiden Fällen beim zweiten Verstoß zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 57 f., 63).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Rechtsgrundlage für sein Begehren ist nicht mehr der von den Vorinstanzen angewendete § 4 Abs. 4 IntKfzV, sondern § 29 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 8.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Zwar hat der Verordnungsgeber einen solchen Gleichlauf bei der 2008 in Kraft getretenen Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1338) durchaus im Blick gehabt; diese Regelungsintention bezog sich jedoch nur auf konkrete Einzelfragen.

    So wollte der Verordnungsgeber durch eine Änderung von § 13 FeV die unterschiedliche Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit beseitigen (Art. 1 Nr. 7 der Änderungsverordnung, vgl. dazu die Begründung in BR-Drs. 302/08 S. 62) und im Rahmen des § 14 FeV die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung und die Fahrerlaubnisentziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde gleichbehandeln (Art. 1 Nr. 8 der Änderungsverordnung, vgl. dazu Begründung BR-Drs. 302/08 S. 62 f.).

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 11 BV 18.259

    Entziehung der Fahrerlaubnis auch bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Bei der Einführung des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) wurden verschiedene Änderungen an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen, um eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Drogenkonsumenten zu erreichen.

    Nach der Verordnungsbegründung sollte die nach der damaligen Rechtslage unterschiedliche Handhabung bei der Beurteilung von früherer Alkoholabhängigkeit und früherer Drogenabhängigkeit einheitlich geregelt werden, da ein Grund für diese unterschiedliche Beurteilung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht ersichtlich sei (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 62).

    Zum anderen wurde eine Gleichbehandlung bei fehlendem Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum von Alkohol oder Cannabis hergestellt, indem in beiden Fällen beim zweiten Verstoß zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung anzuordnen ist (vgl. BR-Drs. 302/08, S. 57 f., 63).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 7.18

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.294

    Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

  • VGH Bayern, 03.08.2009 - 11 B 08.295

    Schlüsselzahl 172; befristete Fahrerlaubnis; Beginn und Ende der Frist nach § 23

  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139

    Alkoholabhängigkeit

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 25.17

    Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis;

  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 11 BV 10.712

    Kein Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ohne

  • VG Koblenz, 18.10.2010 - 4 K 571/10

    Kosten der zwangsweisen Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

  • VGH Bayern, 01.02.2011 - 11 BV 10.226

    Fahrerlaubnis der Klasse 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 16 B 895/09

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

  • BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.1873

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Klassen 1 und 3 (alt)

  • VG Würzburg, 03.02.2011 - W 6 E 11.37

    Einstweilige Anordnung; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisklassen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2009 - 9 S 2890/08

    Kein weiterer (Teil-)Grundbetrag einer Fahrschule für weitere Ausbildung eines

  • VGH Bayern, 14.01.2015 - 11 BV 14.1345

    Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 alten Rechts hat der

  • VG München, 26.01.2010 - M 1 K 09.4504

    Anspruch auf Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen CE und DE nach fünf

  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404

    Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller

  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2020 - 10 S 224/18

    Ausländischer EU-Kartenführerschein: Eintragung eines (Sperr-)Vermerks;

  • VG Freiburg, 24.11.2015 - 4 K 2480/15

    Gutachtensanforderung und Entziehung der Fahrerlaubnis wegen verbaler

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - 16 B 912/14

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen

  • VG Karlsruhe, 20.06.2018 - 7 K 10581/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringung eines medizinisch-psychologischen

  • VG Augsburg, 02.08.2010 - Au 7 S 10.855

    Entzug der Fahrerlaubnis; ungleichzeitiger Mischkonsum von Amphetamin und

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2009 - 9 S 1711/08

    Einführungsseminar für Lehrgangsleiter nach § 14 FahrlGDV

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der

  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 11 CS 17.1726

    Fristverlängerung zur Durchführung eines Drogenabstinenzkontrollprogramms nach

  • VG München, 05.04.2017 - M 6 K 17.762

    Keine Notwendigkeit der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • VGH Bayern, 27.11.2014 - 11 CS 14.2228

    Ergänzung der Begründung des Sofortvollzugs; Entzug der Fahrerlaubnis;

  • VG Cottbus, 11.05.2020 - 7 L 145/20

    Fahreignungsgutachtens wegen verbalem Streit mit Polizeibeamten

  • VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 9 K 3681/09

    Kraftfahreignung bei Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad

  • VG Regensburg, 08.03.2017 - RN 8 S 16.1847

    Einmaliger Verstoß des gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das

  • VGH Bayern, 23.10.2014 - 11 ZB 14.1725

    Erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C, CE ohne vorherige Ablegung

  • VGH Bayern, 25.03.2014 - 11 C 13.1837

    Fahreignungszweifel; Straftat mit hohem Aggressionspotential (Mord)

  • VG München, 17.09.2018 - M 26 K 17.3289

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Eignungszweifel wegen Straftat des sexuellen

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 11 C 16.2607

    Durchsuchungsbeschluss zur Sicherstellung eines tschechischen Führerscheins und

  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 511/15

    Verlängerung der Fahrerlaubnis Klassen C und CE ohne Fahrpraxisnachweis

  • VGH Bayern, 14.08.2012 - 11 C 12.1746

    Erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung

  • VG Regensburg, 20.06.2011 - RO 8 K 11.671

    Umschreibung eines Führerscheins nach Entziehung

  • VG Würzburg, 04.05.2011 - W 6 K 10.422

    Klage gegen Kostenbescheid; Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen

  • VG München, 22.09.2014 - M 6b S 14.3454

    Entziehung der Fahrerlaubnis; erhebliche Straftat; hohes Aggressionspotential;

  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 11 ZB 13.1396

    Erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B ohne vorherige Ablegung einer

  • VG Gießen, 26.04.2010 - 6 L 663/10

    Verwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren die Untersagung des Fahrradfahrens

  • VG Koblenz, 23.07.2012 - 4 K 215/12

    Gebührenerhebung bei Stilllegung eines Kfz; unbestimmte Zwangsmittelandrohung;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2010 - 1 M 231/10

    Radfahrer; Trunkenheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 11 CS 10.2031

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis wegen einmaliger Einnahme von Amphetamin

  • VGH Bayern, 04.05.2009 - 11 CS 09.262

    Prozesskostenhilfe; Fahrerlaubnisentziehung; gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 20.07.2009 - 11 CS 09.1118

    Feststehender gelegentlicher Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 11 CS 09.2636

    Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; erheblicher

  • FG Hessen, 04.06.2012 - 5 D 1192/12

    Geltung der Nr. 254 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage zu

  • VG Regensburg, 26.03.2012 - RN 8 S 12.00361

    Erhebliche Straftat in Zusammenhang mit der Kraftfahreignung;

  • VG Ansbach, 14.03.2012 - AN 10 K 11.01358

    Maßnahmen bei fehlender Prüfplakette; Gebühr für zwangsweise Außerbetriebsetzung;

  • VGH Bayern, 18.12.2009 - 11 ZB 08.586

    (Erfolgloser) Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 665/08

    Anordnung eines Aufbauseminars und nachfolgend Entziehung der Fahrerlaubnis

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