25.03.2009

Bundestag - Drucksache 16/12427

Gesetzentwurf, Urheber: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz (federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2009 S. 1952   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,59498
BGBl. I 2009 S. 1952 (https://dejure.org/2009,59498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,59498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 21.07.2009, Seite 1952
  • Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
  • vom 16.07.2009

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 26.03.2009   BT   Erweitertes Führungszeugnis beim Umgang mit Kindern vorlegen
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 04.07.2014 - 10 Sa 171/14

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Vorlage eines erweiterten

    Hierunter können beispielsweise Hausmeister an Schulen oder Bademeister in einem öffentlichen Schwimmbad fallen (BT-Drs. 16/12427, S. 8).
  • LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13

    Anspruch auf erweitertes Führungszeugnis

    Hierunter können beispielsweise Hausmeister an Schulen oder Bademeister in einem öffentlichen Schwimmbad fallen (BT-Drs. 16/12427, S. 8).
  • LAG Nürnberg, 11.07.2017 - 7 Sa 454/16

    Erweitertes Führungszeugnis - Vorlagepflicht - Übungsleiter

    Hierunter könnten beispielsweise Hausmeister an Schulen oder Bademeister in einem öffentlichen Schwimmbad fallen (Bundestagsdrucksache 16/12427).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht