Gesetzgebung
| BGBl. I 1986 S. 948 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 30, ausgegeben am 04.07.1986, Seite 948
- Gesetz zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen
- vom 27.06.1986
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86
"Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines …
Der Erhalt einer FTZ-Prüfnummer ist Voraussetzung für den Vertrieb von Radiogeräten im Inland (vgl. hierzu die Verfügung Nr. 358/1970 des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, betreffend technische Vorschriften für Ton-Rundfunkempfänger - Amtsblatt des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, Ausgabe A, S. 57 in Verb. mit § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen, nunmehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. März 1977, BGBl I S. 459, berichtigt S. 573, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen vom 27. Juni 1986, BGBl I S. 948).
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