23.10.1984
Bundestag - Drucksache 10/2177
Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP
Deutscher BundestagGesetzgebung
BGBl. I 1986 S. 545 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.1986, Seite 545
- Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften
- vom 19.04.1986
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90
Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …
Dies dient der Fälschungssicherheit des Personalausweises, die, wie die Gesetzesmaterialien bestätigen (BT-Drucks. 8/3129 S. 5 zu Art. 1 Nr. 3; 8/3498 S. 8; 10/2177 S. 6), neben der internationalen Maschinenlesbarkeit einen wesentlichen Grund für die Neugestaltung des Personalausweises bildete und deswegen vom Gesetzeszweck umfaßt wird. - VGH Baden-Württemberg, 29.08.1990 - 1 S 2648/89
Zur Sicherung von Familiennamen mit Umlaut im Personalausweis
Daneben sollte durch die ausdrückliche gesetzliche Bestimmung des zulässigen Inhalts der maschinenlesbaren Zone den im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (…Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1/44) aufstellten Anforderungen entsprochen werden (Begründung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 10/2177, S. 6; Bericht des Innenausschusses zu diesem sowie zu dem von der Fraktion der Grünen eingebrachten Gesetzentwurf, BT-Drs. 10/5129, S. 3).Das ist im Lauf der langjährigen Gesetzesberatungen vielfach hervorgehoben worden (Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 8/3129, S. 1, 5; Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf, BT-Drs. 8/3498, S. 8; Begründung des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 9/1809, S. 1; Begründung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 10/2177, S. 1, 6; Bericht des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf, BT-Drs. 10/5129, S. 3, 5).
- OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97
Auskunftspflicht, Beweisverwertungsverbot, Datenschutz, Lichtbild vom …
Dem entspricht die Begründung des Gesetzesentwurfs (Bundestags-Drucks. 10/2177, S. 1), nach der Inhalt, Zweck und Benutzung des bei den zuständigen örtlichen Behörden geführten Personalausweis-Registers ausdrücklich gesetzlich geregelt werden und die Übermittlung von Daten aus diesen Registern an andere Behörden nur in eng umschriebenen Fällen zugelassen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1989 - 3 Ss OWi 695/89 -).