23.10.1984

Bundestag - Drucksache 10/2177

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 1986 S. 545   

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https://dejure.org/1986,17041
BGBl. I 1986 S. 545 (https://dejure.org/1986,17041)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 17, ausgegeben am 30.04.1986, Seite 545
  • Zweites Gesetz zur Änderung personalausweisrechtlicher Vorschriften
  • vom 19.04.1986

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle

    Dies dient der Fälschungssicherheit des Personalausweises, die, wie die Gesetzesmaterialien bestätigen (BT-Drucks. 8/3129 S. 5 zu Art. 1 Nr. 3; 8/3498 S. 8; 10/2177 S. 6), neben der internationalen Maschinenlesbarkeit einen wesentlichen Grund für die Neugestaltung des Personalausweises bildete und deswegen vom Gesetzeszweck umfaßt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1990 - 1 S 2648/89

    Zur Sicherung von Familiennamen mit Umlaut im Personalausweis

    Daneben sollte durch die ausdrückliche gesetzliche Bestimmung des zulässigen Inhalts der maschinenlesbaren Zone den im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1/44) aufstellten Anforderungen entsprochen werden (Begründung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 10/2177, S. 6; Bericht des Innenausschusses zu diesem sowie zu dem von der Fraktion der Grünen eingebrachten Gesetzentwurf, BT-Drs. 10/5129, S. 3).

    Das ist im Lauf der langjährigen Gesetzesberatungen vielfach hervorgehoben worden (Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 8/3129, S. 1, 5; Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf, BT-Drs. 8/3498, S. 8; Begründung des Regierungsentwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 9/1809, S. 1; Begründung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise, BT-Drs. 10/2177, S. 1, 6; Bericht des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf, BT-Drs. 10/5129, S. 3, 5).

  • OLG Hamm, 03.04.1997 - 3 Ss OWi 248/97

    Auskunftspflicht, Beweisverwertungsverbot, Datenschutz, Lichtbild vom

    Dem entspricht die Begründung des Gesetzesentwurfs (Bundestags-Drucks. 10/2177, S. 1), nach der Inhalt, Zweck und Benutzung des bei den zuständigen örtlichen Behörden geführten Personalausweis-Registers ausdrücklich gesetzlich geregelt werden und die Übermittlung von Daten aus diesen Registern an andere Behörden nur in eng umschriebenen Fällen zugelassen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 1989 - 3 Ss OWi 695/89 -).
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