24.03.2009
Bundestag - Drucksache 16/12400
Gesetzentwurf, Urheber:FraktionderCDU/CSU,FraktionderSPD
Deutscher BundestagGesetzgebung
| BGBl. I 2009 S. 2702 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 17.08.2009, Seite 2702
- Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
- vom 10.08.2009
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)
- 26.03.2009 BT "Schuldenbremse" soll im Grundgesetz verankert werden
- 30.04.2009 BT Öffentliche Anhörung zu Änderungen des Grundgesetzes
- 11.05.2009 BT Anhörung zur Föderalismusreform II
- 13.05.2009 BT Experten sprechen sich für Bildungsfinanzierung durch Bund und Länder aus
- 27.05.2009 BT FDP enthält sich bei Gesetzentwurf zur Schuldenbremse
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Im ersten gemäß der Vereinbarung zum Sanierungsprogramm nach § 5 des Stabilitätsratsgesetzes vom 10. August 2009 (BGBl I S. 2702) erstellten Bericht wurde hinsichtlich der Begrenzung der Personalausgaben nur mitgeteilt, dass am genannten Ziel der Absenkung des Personalbestands festgehalten und hierfür die natürliche Fluktuation genutzt werde. - BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Rn. 204 (cc) Art. 109a Satz 1 Nr. 1 GG in Verbindung mit dem hierzu ergangenen Stabilitätsratsgesetz (BGBl I 2009 S. 2702) sieht zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Einrichtung eines Stabilitätsrates zur fortlaufenden Überwachung der Haushaltswirtschaft vor, mithin - wie Art. 3 Abs. 2 Satz 2 SKSV - eine institutionalisierte Form der Überwachung der materiellen Haushaltskriterien. - BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvF 1/22
Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 …
Die Einzelheiten der Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung regelt nach Art. 115 Abs. 2 Satz 5 GG ein Bundesgesetz (vgl. § 2 Abs. 2, § 5 Artikel 115-Gesetz - G 115 vom 10. August 2009 <BGBl I S. 2702, 2704>, zuletzt geändert durch Artikel 245 der Verordnung vom 31. August 2015 <BGBl I S. 1474>).
- BFH, 13.12.2011 - II R 26/10
Versicherungsteuerrechtliche Behandlung des Krankenversicherungsanteils in …
Rn. 7 Aufgrund der Änderung des § 7a VersStG durch Art. 10 Nr. 3 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009 (BGBl I 2009, 2702) ist der Beklagte und Revisionskläger (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) für die Versicherungsteuer zuständig geworden und damit zum 1. Juli 2010 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten. - BFH, 17.12.2014 - II R 18/12
Versicherungsteuerbefreiung für Sportinvaliditätsversicherung - Anforderungen an …
Im Laufe des Klageverfahrens ist aufgrund der Änderung des § 7a VersStG durch Art. 10 Nr. 3 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009 (BGBl I 2009, 2702) der Beklagte und Revisionskläger (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) für die Versicherungsteuer zuständig geworden und deshalb zum 1. Juli 2010 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten. - VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 4/15
Abstrakte Normenkontrolle - Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs …
Dabei ist die Finanzausstattung beider Ebenen gleichermaßen in den Blick zu nehmen, so etwa der Umstand, dass das Land Schleswig-Holstein derzeit unverändert (neben Berlin, Bremen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt) jährliche Finanzzuweisungen nach dem Konsolidierungshilfengesetz vom 10. August 2009 (BGBl I S. 2702, 2705) erhält und zu entsprechenden Konsolidierungsleistungen verpflichtet ist (§ 2 Konsolidierungshilfengesetz). - FG Köln, 07.12.2016 - 2 K 3652/14
Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz
Nach den Änderungen des Versicherungsteuergesetzes und des Feuerschutzsteuergesetzes zum 1. Juli 2010 (durch Art. 6, 10-12 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009, Bundesgesetzblatt I, S. 2702) werde die Feuerschutzsteuer nur noch auf gesetzlich festgelegte Anteile bestimmter Versicherungen erhoben.Rn. 46 a) Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FeuerschStG in der durch Art. 12 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009 (BGBl I 2009, 2702) geschaffenen, seit dem 1. Juli 2010 und mithin für den Streitzeitraum 2011 geltenden Fassung unterliegt der Feuerschutzsteuer die Entgegennahme des Versicherungsentgelts nur aus Feuerversicherungen einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen (Nr. 1), Wohngebäudeversicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können (Nr. 2) und Hausratversicherungen, bei denen die Versicherung teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können (Nr. 3).
- BFH, 11.12.2013 - II R 53/11
Versicherungsteuerpflicht einer Garantieversicherung für Industrieanlage im …
Rn. 6 Aufgrund der Änderung des § 7a VersStG durch Art. 10 Nr. 3 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009 (BGBl I 2009, 2702) ist der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) für die Versicherungsteuer zuständig geworden und damit zum 1. Juli 2010 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten. - BFH, 19.06.2013 - II R 26/11
Versicherungsteuerpflicht der Kautionsrückversicherung
Im Laufe des Klageverfahrens ist aufgrund der Änderung des § 7a VersStG durch Art. 10 Nr. 3 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform vom 10. August 2009 (BGBl I 2009, 2702) der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) für die Versicherungsteuer zuständig geworden und deshalb zum 1. Juli 2010 ein gesetzlicher Beteiligtenwechsel eingetreten. - VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 5/15
Kommunale Verfassungsbeschwerde; Gesetz zur Neuordnung des kommunalen …
Dabei ist die Finanzausstattung beider Ebenen gleichermaßen in den Blick zu nehmen, so etwa der Umstand, dass das Land Schleswig-Holstein derzeit unverändert (neben Berlin, Bremen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt) jährliche Finanzzuweisungen nach dem Konsolidierungshilfengesetz vom 10. August 2009 (BGBl I S. 2702, 2705) erhält und zu entsprechenden Konsolidierungsleistungen verpflichtet ist (§ 2 Konsolidierungshilfengesetz). - BFH, 20.12.2023 - I R 21/21
Zuständigkeit für die Außenprüfung (Steuerabzug nach § 50a EStG)
- BFH, 18.11.2021 - V R 24/20
Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers als Steuerschuldner
- BFH, 13.12.2011 - II R 52/09
Nachforderungsbescheid gegen einen Versicherer - Beginn der Festsetzungsfrist - …
- VG Berlin, 25.10.2021 - 7 K 456.20
- BFH, 09.12.2010 - I B 28/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Steuerabzugsverfahren und Erstattungsanspruch
- FG München, 23.03.2011 - 4 K 1008/08
Keine Versicherungsteuerbefreiung für Kautionsrückversicherungen
- FG Nürnberg, 25.04.2013 - 6 K 919/12
Versicherungssteuer auf Reiseversicherungs-Pakete
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