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10.04.2013

Bundestag - Drucksache 17/13023

Gesetzentwurf, Urheber:Bundesregierung,BundesministeriumfürFamilie,Senioren,FrauenundJugend(federführend)

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2013 S. 3464   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,68730
BGBl. I 2013 S. 3464 (https://dejure.org/2013,68730)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 03.09.2013, Seite 3464
  • Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG)
  • vom 29.08.2013

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 07.05.2013   BT   Kostenbeteiligung in der Kinder und Jugendhilfe (in: Bundeswehr, Bildungspolitik, nukleare Entsorgung)
  • 17.05.2013   BT   Verwaltung der Kinder- und Jugendhilfe vereinfacht (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 16. und 17. Mai)
  • 24.06.2013   BT   Vermittlungsausschuss zum Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz
  • 28.06.2013   BT   Kinder- und Jugendhilfe (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 27. und 28. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer …

    Dessen entscheidungstragende Annahme, der Kläger habe einen Anspruch auf Übernahme der Differenz zwischen den Aufwendungen für den selbstbeschafften Betreuungsplatz und denjenigen Aufwendungen für einen Betreuungsplatz in einer öffentlich-rechtlich betriebenen Tageseinrichtung, steht mit dem analog anzuwendenden § 36a Abs. 3 Satz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), vor dem hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464), - SGB VIII - nicht in Einklang.
  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 C 9.19

    Grenzen der Erhebung eines jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags bei jungen …

    Es steht im Einklang mit den streitigen Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) i.d.F. der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464).

    Daraus folgt für das Verhältnis zu § 93 Abs. 4 SGB VIII jedoch nichts, weil diese Regelung erst später durch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG) vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464) eingefügt worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2017 - 12 S 594/16

    Kinder-und Jugendhilfe; Berechnung des maßgeblichen durchschnittlichen …

    § 93 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII in der seit 03.12.2013 geltenden Fassung des Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetzes - KJVVG - vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3464), der für die Berechnung des Einkommens auf das durchschnittliche Monatseinkommen des Kostenbeitragspflichtigen in dem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorangeht, abstellt, wonach mithin das Einkommen des Klägers in den Jahren 2009 und 2010 maßgeblich gewesen wäre, findet vorliegend keine Anwendung.

    Die Anfügung dieses neuen Absatzes 4 in § 93 SGB VIII erfolgte durch Artikel 1 Nr. 9c KJVVG vom 29. August 2013 (BGBl. I, 3464, 3466).

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