28.09.2010

Bundestag - Drucksache 17/3051

Gesetzentwurf, Urheber: Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1814   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,85228
BGBl. I 2010 S. 1814 (https://dejure.org/2010,85228)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 13.12.2010, Seite 1814
  • Elftes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
  • vom 08.12.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (15)

  • 04.06.2010   BT   Debatte über längere Laufzeiten von Atomkraftwerken
  • 30.09.2010   BT   Laufzeiten der Kernkraftwerke sollen um zwölf Jahre verlängert werden
  • 01.10.2010   BT   Enegiepolitik entzweit Koalition und Opposition
  • 04.10.2010   BT   Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 27. bis 29. Oktober 2010)
  • 07.10.2010   BT   Laufzeiten von Atomkraftwerken verlängert (in: Beschlüsse des Bundestages vom 27. bis 29. Oktober)
  • 14.10.2010   BT   Experten informieren über mögliche Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke
  • 21.10.2010   BT   Unterschiedliche Urteile der Sachverständigen im Streit um das Atomgesetz
  • 21.10.2010   BT   Geplante Laufzeitverlängerungen sind umstritten
  • 22.10.2010   BT   Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zugestimmt
  • 22.10.2010   BT   Bundestag entscheidet über Laufzeitverlängerungen
  • 22.10.2010   BT   Opposition sieht sich in ihren Rechten verletzt
  • 26.10.2010   BT   Weitere Anhörung zur Laufzeitverlängerung abgelehnt
  • 27.10.2010   BT   Umweltausschuss beschließt Änderung des Atomgesetzes
  • 27.10.2010   BT   Namentliche Abstimmungen: Energie- und Klimapolitik
  • 10.11.2010   BT   Regierungsfraktionen lassen Abstimmung über Wortprotokoll von turbulenter Ausschusssitzung vertagen
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    a) Sie mündeten in das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1814; im Folgenden: 11. AtG-Novelle), das eine Erhöhung der Elektrizitätsmengen, die durch Atomkraft noch erzeugt werden durften, vorsah.

    224 (2) Durch Art. 1 Nr. 1 Buchstabe b aa, Buchstabe c aa und Nr. 3 Buchstabe a der 13. AtG-Novelle werden die erst kurz zuvor mit der 11. AtG-Novelle vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1814) den Kernkraftwerken in der neuen Spalte 4 der Anlage 3 zum Atomgesetz zusätzlich zugewiesenen Reststrommengen wieder gestrichen.

  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

    Das Kernkraftwerk Biblis Block A hatte zu diesem Zeitpunkt die im sogenannten Atomkompromiss des Jahres 2002 festgesetzte Strommenge - unabhängig von deren Ausweitung durch das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1814) - noch nicht erzeugt.
  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 19.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

    Das Kernkraftwerk Biblis Block B hatte zu diesem Zeitpunkt die im sogenannten Atomkompromiss des Jahres 2002 festgesetzte Strommenge - unabhängig von deren Ausweitung durch das 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1814) - noch nicht erzeugt.
  • BVerfG, 09.02.2017 - 1 BvR 309/11

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der Erstattung der notwendigen Auslagen nach

    Zwar hat der Gesetzgeber mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 (BGBl I S. 1704; im Folgenden: 13. AtG-Novelle) die erst kurz zuvor durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1814; im Folgenden: 11. AtG-Novelle) gewährte Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke zurückgenommen und damit den hier in erster Linie angegriffenen Gesetzesakt beseitigt.
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